„Ein guter Tag für die Eltern, ein schlechter für die Kommunen!“ – So kommentiert Brandenburgs Kita Experte, Jens M. Schröder, die gestrige Mitteilung des Verwaltungsgerichts Potsdam in Sachen Berücksichtigung von Grundstückskosten bei der Berechnung von Kita Elternbeiträgen. Das Gericht sieht es wohl so, dass 80 Prozent der Personalkosten und die grundstücksbezogenen Betriebskosten (Gebäude und Grundstück,…














Das schreiben Leser