„Nach Durchsicht der von dem zuständigen Kreiswahlleiter und der Berliner Rechtsanwaltskammer angeforderten Unterlagen liegen keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Kandidatin vor.“, das erklärte heute der Leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher aus Cottbus. Die Berliner Morgenpost hatte der SPD – Bundestagskandidatin vorgeworfen, sie hätte die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ zu Unrecht verwandt. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin,…
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