Paukenschlag: SPD Bundestagskandidatin Tina Fischer ist gar keine Rechtsanwältin mehr!

14. September 2013
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Tina Fischer ist keine Rechtsanwältin - jetzt droht sogar Ärger mit dem Strafgesetzbuch. (Foto: Wolff)

Tina Fischer ist gar keine Rechtsanwältin – Droht jetzt sogar Ärger mit dem Staatsanwalt? (Foto: Wolff)

Die Brandenburger Bundestagskandidatin Tina Fischer war bis zum November 2012 in Berlin zur Rechtsanwaltschaft zugelassen; zurzeit jedoch nicht mehr. Das erklärte die Berliner Rechtsanwaltskammer auf Ihrer Internetseite.

Bevor eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft endet, führt die Rechtsanwaltskammer ein formalisiertes Verwaltungsverfahren unter Beteiligung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts durch. Das Verfahren endet mit einem schriftlichen Bescheid der Kammer, der der Anwältin oder dem Anwalt zugestellt wird. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlischt mit dem Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides; der Betroffene wird dann aus dem Anwaltsverzeichnis gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Zulassung nicht mehr „ruhen“, da sie gar nicht mehr besteht.

Mit dem Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft endet die Befugnis, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“ zu führen, heißt es in der Erklärung.

Fischer hatte zuvor erklärt, dass ihre Zulassung seit November 2009, also jener Zeitpunkt, ab dem die SPD Politikerin als Staatssekretärin tätig war, ruhe. Dass sie im Amtlichen Anwaltsverzeichnis nicht registriert ist sei ein “Versehen” der Anwaltskammer.

Die Berliner Morgenpost hatte den Fall ins Rollen gebracht, weil Fischer auf dem Wahlschein als Rechtsanwältin titelt.

Nun droht der SPD Politikerin sogar Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Denn wer unbefugt eine Berufsbezeichnung wie Arzt, Psychotherapeut, Apotheker oder auch Rechtsanwalt führt, der muss nach dem Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

 

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One Response to Paukenschlag: SPD Bundestagskandidatin Tina Fischer ist gar keine Rechtsanwältin mehr!

  1. G. Rothenbusch
    13. September 2013 at 19:12

    Wieso ist es ein Versehen der Anwaltskammer, wenn sich Frau Fischer mit falschen Federn schmückt? Wenn sie den Beruf nicht ausübt, sollte sie nicht überall und sogar auf dem Wahlschein damit werben. Ich finde das höchst grenzwertig!
    G. Rothenbusch

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