BER: Bald nackt unter Flugzeugen?

5. September 2013
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Im April 2013 urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg (OVG), dass die Flughafengesellschaft die Anwohner des künftigen Hauptstadtflughafens besser schützen muss. Jetzt zeichnet sich nach Auffassung der Flughafen Macher ab, dass bei mehr als jeder zweiten Wohnung keine ausreichenden Schallschutzmaßnahmen realisiert werden können, weil die Kosten dafür mit hoher Wahrscheinlichkeit höher liegen werden als 30 Prozent des Verkehrswertes der jeweiligen Objekte.

In 5.300 Häusern, das sind rund 8.000 der insgesamt 14.000 Wohnungen die im Schutzgebiet liegen, können die Schallschutzvorgaben nicht vollständig umgesetzt werden und müssen deshalb neu bewertet werden.

Der Flughafen will vielen Eigentümern nicht die gesamten Schallschutzmaßnahmen bezahlen. (Foto: Wolff)

Der Flughafen will vielen Eigentümern nicht die gesamten Schallschutzmaßnahmen bezahlen. (Foto: Wolff)

Als einst der Planfeststellungsbeschluss verabschiedet wurde ging man davon aus, dass rund 90 Prozent aller Wohnungen in den betroffenen Zonen mit den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen versehen werden können, doch dies war offenbar eine falsche Annahme.

Sind vor Jahren die angenommenen Lärmwerte schön gerechnet worden? Einiges spricht dafür. Die Taschenspielertricks am BER gehen also weiter.

Im Planfeststellungsbeschluss ging man davon aus, dass in den Einflugschneisen keine höheren Lärmpegel Außenwerte als 95 dB(A) auftreten werden. Doch inzwischen sprechen die Flughafenbetreiber davon, dass sogar bis zu 105 dB(A) erreicht werden.

Der Brandenburger Landtagsabgeordnete Christoph Schulze: "Die Katze ist aus dem Sack" (Foto: Wolff)

Der Brandenburger Landtagsabgeordnete Christoph Schulze: “Die Katze ist aus dem Sack” (Foto: Wolff)

Was ursprünglich als absolute Ausnahmeregelung gelten sollte könnte bald zum Regelfall werden: Statt mit Schallschutzmaßnahmen werden viele Anwohner mit Entschädigungszahlungen abgespeist. Verglichen mit den adäquaten Kosten für ausreichende Schallschutzmaßnahmen wird das ein Taschengeld sein. Viele werden dem Lärm nahezu nackt ausgeliefert sein.

Scharfe Kritik dagegen richtet der Landtagsabgeordnete Christian Schulze an die Flughafen Verantwortlichen. „Die Katze ist aus dem Sack.“, konstatierte Schulze, der sich von der SPD- Fraktion im Brandenburger Landtag wegen ihrer BER – Positionen verabschiedete.

„Dieser Schallschutz nach Kassenlage, basierend auf einer Unwahrheit aus dem Planfeststellungsbeschluss, soll dem Flughafen helfen, bis zum Eröffnungstermin bei den dann verbleibenden Wohneinheiten den Schallschutz zu realisieren.“, so Schulze.

Der Flughafen Rebell weiter: „Wieder ein Stück aus dem Tollhaus „Landesregierung und BER“ bei ihrem Fischzug gegen die Rechte der Bürger.“

Nach Überzeugung von Dr. Herbert Burmeister, Vorsitzender der Arbeitsgruppe 2 “Fluglärm/Schallschutz” des Dialogforums, sollten Grundstücksbesitzer darauf drängen, dass zunächst ermittelt wird, welche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, um das Schutzziel zu erreichen. Die sowie die Kosten der Umsetzung müssen sich dann in den Kostenerstattungsvereinbarungen niederschlagen. Sollte sich dann

Dr. Herbert Burmeister legt nahe: Erst die Kostenerstattungsvereinbarung, dann die Grundstücksbewertung. (Foto: Wolff)

Dr. Herbert Burmeister legt nahe: Erst die Kostenerstattungsvereinbarung, dann die Grundstücksbewertung. (Foto: Wolff)

herausstellen, dass die Schallschutzmaßnahmen über der Kappungsgrenze von 30 Prozent ist eine Bewertung des Grundstückes vorzunehmen.

„Jeder Grundstücksbesitzer ist gut beraten, diesen Ablauf zu wählen. Es gibt aber Beispiele, wo zuerst die Bewertung des Grundstücks vorgenommen werden soll. Wer ist sich sicher, dass dann bei der Kostenerstattungsvereinbarung nicht so gerechnet wird, dass die Kappungsgrenze überschritten wird?“, fragt Dr. Burmeister.

Jüngst beklagte der Schallschutzbeauftragte des Hauptstadtflughafens, Peter Lehmann, dass bislang nur wenige Anwohner Anträge auf Schallschutz gestellt hätten. „Es empfiehlt sich den Antrag jetzt zu stellen.“ rät Bürgermeister Markus Mücke betroffenen Bürgern.

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3 Responses to BER: Bald nackt unter Flugzeugen?

  1. Jörg Pohland
    6. September 2013 at 10:17

    Zitat Schulzendorfer.de von 3 / 2012 “Weil die Auflagen zum passiven Schallschutz für die sogenannten Schwerstbetroffenen aus Blankenfelde – Mahlow, Schulzendorf/Eichberg, Eichwalde/Nord und Schmöckwitz/Siedlung nicht ausreichend umgesetzt wurden erscheint nach Auffassung der Bürgerinitiativen eine Klage auf Teilwiderruf des Planfeststellungsverfahrens, insbesondere zum Nachtflug erfolgversprechend.”

    Auch wenn Herr Mehdorn verkündet hat, das Schallschutz-Urteil „ohne Wenn und Aber“ umzusetzen, hat dennoch der Rechtsanwalt der FBB, Dr. Gronefeld ,Beschwerde beim Gericht eingelegt und diese so begründet : Er äußerte seine Rechtsauffassung so, dass die Frage grundsätzlich vom Gericht geklärt werden müsse, ob den Betroffenen überhaupt ein einklagbarer Rechtsanspruch gegen die Planfeststellungsbehörde auf behördliches Einschreiten gegenüber dem Vorhabensträger (Flughafengesellschaft) zur Sicherstellung der Schutzauflagen hat oder sich jeder einzeln jeweils mit dem Flughafen selbst auseinandersetzen müsse. Damit zweifelt er die Entscheidung des OVG an, das den Bürgern Recht gab mit ihrer Auffassung, dass eine Genehmigungsbehörde nicht tatenlos zusehen darf, wenn der Flughafen die Betroffenen beim Schallschutz betrügt.

    Wenn Sie diese Haltung des Rechtsvertreters der Flughafengesellschaft genauso zornig macht, wie die aktiven Betroffenen, dann unterstützen Sie bitte unsere Arbeit und der Bürgerinitiativen auch finanziell, damit Rechtsanwälte fundiert dagegen vorgehen können und die Bundesverwaltungsrichter nicht anders entscheiden können, als dass das OVG-Schallschutz-Urteil vom April 2013 bestehen bleibt.

    Zitat Schulzendorfer von 3 / 2013

    Die Initiatoren rufen zu Spenden auf: Konto–Nr 364 100 9030 Bankleitzahl 160 500 00 bei der MBS Potsdam, Kennwort: Lärmschutz (bitte Namen für Spendenbescheinigung angeben).

  2. Ach was
    5. September 2013 at 22:08

    “Jüngst beklagte der Schallschutzbeauftragte des Hauptstadtflughafens, Peter Lehmann, dass bislang nur wenige Anwohner Anträge auf Schallschutz gestellt hätten.”

    Sollte Herr Lehmann diese Aussage tatsächlich gemacht haben?
    Ich habe mal deren Wahrheitsgehalt überprüft, indem ich im letzten veröffentlichetn Monatsbericht der FBB nachgeschaut habe. Da steht:

    Anzahl der Anspruchsberechtigten Tagschutz: ca. 14.000 Wohneinheiten
    Fehlende Anträge: 2.635 WE
    Bearbeitung abgeschlossen: NULL WE

    Wieviel Prozent der Tagschutzberechtigten haben also bereits einen Antrag gestellt?
    81,2 % oder 11.365 (in Worten: elftausendunddreihundertfünfundsechzig)

    Das ist nicht wenig.

    Wieviel die Flughafengesellschaft davon bereits umgesetzt hat, ist allerdings außerordentlich bemerkenswert wenig,
    nämlich gar nichts.

    Bei so einer Erfolgsbilanz, sollte Herr Lehmann mal lieber beklagen, dass die Mitarbeiter der FBB offenbar noch immer rein gar nichts auf die Reihe kriegen.

  3. Tiefflieger
    Tiefflieger
    5. September 2013 at 15:34

    Was Herr Burmeister vorschlägt ist logisch. Nur, wenn die FBB es anders herum handhabt, dann sind wir Bürger doch machtlos dagegen.

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