Tina Fischer (SPD) kontert die Kritik: „Gleiches Recht für alle.“

15. September 2013
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Tina Fischer fordert: "Gleiches Recht für alle!" (Foto: Wolff)

Tina Fischer fordert: “Gleiches Recht für alle.” (Foto: Wolff)

Vor einigen Tagen hatte die Berliner Morgenpost enthüllt, dass die SPD – Bundestagskandidatin Tina Fischer zu Unrecht auf dem Wahlschein als Rechtsanwältin titelt. Bis zum November 2012 war die Politikerin in Berlin zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, zurzeit jedoch nicht mehr, erklärte die Berliner Anwaltskammer.

Ihrer Auffassung nach endet mit dem Erlöschen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Befugnis, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ zu führen.

Tina Fischer hat eine andere Sicht auf die Dinge und geht deshalb in die Offensive. Auf Facebook äußerte sie sich zu den Vorwürfen: „Nochmal – in aller Ruhe – zum Nachlesen für Alle: Auf dem Stimmzettel können Politiker zusätzlich auch ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit benennen. Deswegen steht bei mir neben „Staatssekretärin“ auch noch „Rechtsanwältin“ auf dem Wahlzettel. Beim CDU-Kandidaten Stübgen steht z.B. „Baufacharbeiter, Pfarrer, MdB“. Da sage ich doch: Gleiches Recht für alle.“

Anders sieht das die Junge Union Dahme Spreewald. Sie kritisiert die Bundestagskandidatin der SPD für die „offensichtlich unberechtigte Nutzung des Rechtsanwaltstitels.“ Auf Ihrer Facebook Seite heißt es: „Ehrlichkeit gegenüber dem Bürger sieht anders aus. Das kann eine schwere Hypothek für ihre weitere Tätigkeit werden.“

„Die Aussagen von SPD-Bundestagskandidatin Fischer sind widersprüchlich. Ihre Erklärungen zu der falschen Berufsbezeichnung sind alles andere als transparent oder offen.  Jemand der seine Berufsangelegenheiten nicht im Griff hat, möchte nun Brandenburg im Deutschen Bundestag vertreten. Die Wähler sollten sich darauf verlassen können, dass die Angaben eines Kandidaten stimmen.“, sagt Anja Heinrich, Generalsekretärin der CDU Brandenburg.

Oliver Höhno wirft der der SPD Politikerin auf www.abgeordnetenwatch.de indirekt Täuschung vor und fragt ob Fischer im Falle eines Wahlsieges um Ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Staatssekretärin bitten oder sich in den einstweiligen Ruhestand versetzen lassen wird. Eine Antwort darauf gab Tina Fischer bislang nicht.

7 Responses to Tina Fischer (SPD) kontert die Kritik: „Gleiches Recht für alle.“

  1. F.Knuffke
    18. September 2013 at 17:09

    @Pazipan
    Bin froh,das es noch Leute mit Durchblick gibt…

  2. Pazipan
    18. September 2013 at 12:11

    @ Knuffke

    Ich weiß gar nicht, was Du hast. Kannst m.E. froh sein, daß sie noch keine Kinderpornos auf Deinem Rechner gefunden haben.

  3. Jörg Pohland
    16. September 2013 at 08:55

    Hätte sie Bürgeranwältin angegeben, wäre es unverfänglicher gewesen – schreibt die MAZ. – Wir empfinden das aber anders, denn diesen Titel kann man nicht – wie bei Frau Fischer – sich selbst verleihen. Wer sich – wie Tina Fischer – als Direktkandidat für den Landtag 2009 wählen läßt und diese Stelle dann nicht annimmt , hat den gehörnten Bürgern alles andere als vertreten und beschränkt sich nur auf angenehme Themen. Bürgeranwältin für den ausgewählte Bürger, ist eher zutreffend.

  4. Martin Walter
    16. September 2013 at 06:48

    Etikettenschwindel ist noch eine harmlose Bezeichnung für diesen vertrauensheischenden, kalkulierten Wählerbetrug. Auf meinem Wahlschein (Briefwahl)stand: “Fischer, Tina Rechtsanwältin” und genau das ist sie eben nicht! Was ist aber, wenn sie jemand gerade deswegen, Seriosität und Kompetenz vermutend, gewählt hätte? Was ist, wenn der/die das Wahlergebnis anfechtet? Frau Fischer, “Die Bürgeranwältin”, jedenfalls hat der Demokratie einen Bärendienst erwiesen

  5. Bine
    15. September 2013 at 16:10

    Ich schließe mich in dieser Hinsicht Karo an, Baufacharbeiter und Pfarrer sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Rechtsanwältin hört sich ja immer gut an und ist für viele auch ein Markenzeichen für Sachkenntnis und Verstand, auch wenn es in der Praxis nicht so ist. Wenn man Rechtsanwältin für eine frühere Tätigkeit angibt, dann müßte man das kenntlich machen, z.Bsp. Rechtsanwältin (ehem.) oder Rechtsanwältin (a.D.) So aber hat das schon ein gewisses Geschmäckle.

  6. KaRo
    15. September 2013 at 15:50

    Da sehe ich doch zwischen dem “Baufacharbeiter” und der Berufsbezeichnung “Rechtsanwältin” einen kleinen unbedeutenden Unterschied. Dem Baufacharbeiter würde ich in rechtlichen Fragen evtl. noch etwas durchgehen LASSEN EINER Rechtsanwältin nicht. Hoer erhoffe mich etwas mehr. Sie soll mein Recht als Wähler vertreten und durchsetzen.

  7. F.Knuffke
    15. September 2013 at 11:34

    Frau Fischer schreit nach gleichem Recht für Alle.Dieses Recht hat die SPD doch schon lange abgeschafft,da bin ich sozusagen “Kronzeuge”.Selbst primitivste Gleichbehandlungsrechte werden uns verweigert.Wir dürfen nicht im Ortszentrum stehen und für uns werben,wir bekommen keine öffentlichen Räume um uns dem Bürger vorstellen zu können und unsere Positionen.Wir müssen wegen einfachster Rechte jahrelang vor Verwaltungsgerichten klagen.Selbst aus öffentlichen Veranstaltungen werden wir ohne Rechtsgrundlage mit der Polizei entfernt.Da waren Sie doch dabei,Frau Fischer,sie erinnern sich?Aber mir persönlich ist diese Angelegenheit ob sich Frau Fischer Rechtsanwältin nennen darf schnurz piep egal,die organisierten Rechtsbrüche ihrer Partei aber nicht….

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