Finanzbehörden erheben von Betroffenen Zinsen, beispielsweise auf Abgabennachforderungen oder Stundungen. Der Zinssatz wird gemäß der Abgabenordnung mit 0,5 Prozent pro Monat und damit 6 Prozent pro Jahr berechnet. Wo gibt es aber noch Zinsen in dieser Höhe? Der Bundesfinanzhof sieht den Satz im Vergleich zu den Niedrigzinsen am Kapitalmarkt als überhöht an. Das letzte Wort…














Das schreiben Leser