Während der Geltungsdauer der Corona Eindämmungsverordnung hat der Landkreis die Kommunen um Amtshilfe bei der Durchführung der Verordnung gebeten. Landkreis forderte bislang keine Amtshilfe an Mit dem 15. Juni 2020 wurde sie außer Kraft gesetzt. An ihre Stelle trat die Umgangsverordnung. Sie regelt Hygiene- und Abstandsregeln sowie den Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung. Da bislang bei…














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