Das Verfahren gegen Bürgermeister Markus Mücke wegen Nötigung ist eingestellt, das teilte heute die Staatsanwaltschaft Potsdam mit. „Es liegt kein Anfangsverdacht für den Tatbestand der Nötigung vor. Allein das Aussprechen einer Warnung stellt keine Nötigung im Sinne des § 240 StGB dar.“, teilte Pressesprecher Ralf Roggenbuck mit. Anfang Oktober hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)…














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