Share Dort, wo der bauliche Aufwand für Schallschutzmaßnahmen wegen der bauphysikalischen Gegebenheiten über dreißig Prozent des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen hinausgeht, wird eine Entschädigung gezahlt. So ist es im Planfeststellungsbeschluss geregelt. Sie beträgt dreißig Prozent des Verkehrswertes. Peter Lehmann, Schallschutzbeauftragten des Flughafens Berlin Brandenburg erklärte am letzten Donnerstag auf einer…







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