„Ich werde meine Arbeit viel transparenter gestalten.“, antwortete Markus Mücke im April 2009, inmitten des Bürgermeisterwahlkampfes gegenüber dem Schulzendorfer auf die Frage, was er besser machen wolle als sein Amtsvorgänger.
Wahlversprechen vergessen, Bürgermeister Markus Mücke schweigt
Drei Jahre nach diesem Wahlkampfeid lässt Bürgermeister Mücke keine Gelegenheit aus, dass Projekt in höchsten Tönen zu loben, doch von der versprochenen Transparenz fehlt jede Spur! Kein Wunder, dass da die Gerüchteküche in der Gemeinde brodelt und immer neue Spekulationen geboren werden.
Das nicht offene europaweite Ausschreibungsverfahren wurde nach einschlägigen Regeln aufgehoben. Die Ausschreibung führte zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis. Zu gut Deutsch, die Angebote lagen weit über den Kostenschätzungen, sie überstiegen die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Schulzendorf.
Anschließend erfolgte ein Nachverhandlungsverfahren, an dessen Ende eine Einsparung von rund einer Million Euro stand, wodurch die Gemeinde in der Lage war, ihren finanziellen Anteil in Höhe von 25 % zu tragen.
Doch wie es konkret zum Ergebnis im Nachverhandlungsverfahren kam, darüber herrscht bis zum heutigen Tag Unklarheit, nicht nur bei den Anliegern sondern auch bei den Gemeindevertretern.
Selbst der Chef des Ortsentwicklungsausschusses in der Gemeindevertretung, Joachim Kolberg (CDU) zuckte mit den Schultern, als Der Schulzendorfer von ihm wissen wollte, wie es genau zu diesem Verhandlungsergebnis kam.
Linke monieren Intransparenz
Auch Schulzendorfs Linken Chef, Dr. Herbert Burmeister kritisiert Mückes Intransparenz. „Die Kosten konnten (im Nachverhandlungsverfahren – die Red.) um rund eine Million Euro gesenkt werden. Das ist ein beträchtliches Ergebnis, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Unternehmen in der öffentlichen Darstellung immer von Nettopreisen ausgingen, die Gemeinde und damit auch die Grundstückseigentümer aber 19 % Mehrwertsteuer zahlen müssen. Doch was gibt es für den neuen Preis? Diese Frage ließ der Bürgermeister bis heute unbeantwortet.“, so Burmeister.
Gegenüber dem Schulzendorfer erklärt Bürgermeister Markus Mücke auf Anfrage knapp: „Über die Inhalte und Ergebnisse der Nachverhandlungen darf ich keine Auskünfte geben.“
Bauamtschefin gibt Falschauskunft
Ein Anlieger, dessen Straße 2011 gebaut wurde, nahm sich vor, der Sache auf den Grund zu gehen. Er beantragte Akteneinsicht in das Protokoll des Nachverhandlungsverfahrens. Doch Fehlanzeige! „Für die Einsichtnahme in das Verhandlungsprotokoll eines am Verfahren Nichtbeteiligten gibt es keine gesetzlichen Grundlagen.“, erklärte Bauamtsleiterin Undine Nulle in einem Brief dem Eigentümer.
FALSCH! „Nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) hat jeder, auch wenn keine Beteiligung an einem Verfahren vorliegt, ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht.“, sagt Sven Müller, Mitarbeiter des Brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, an den sich der Schulzendorfer Anlieger wandte und um Unterstützung bei der Durchsetzung seiner Bürgerrechte bat.
Wovor fürchten sich eigentlich Bürgermeister Markus Mücke und Bauamtsleiterin Nulle – vor der Wahrheit?
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So, ich bin wieder da!
Das war alles eine Übung unter ernsten Bedingungen liebe Bürger. Alles geht zurück auf die alten Plätze. Die Gemeinde übernimmt ab sofort der Kamerad der Kampfgruppen, Prof. Rainer Schwarz.
Das alte Gemeindeamt wird die Dienststelle unserer Tschekisten, dort wird Genosse Macke als Dienststellenleiter die Meckerer und Nörgler in Schulzendorf zur Vernunft bringen. Schmutzfinken und Nestbeschmutzer, wie das Organ aus der Kölner Straße brauchen wir nicht. Wer dem Klassenfeind auf dem Leim geht, hat es nicht verdient nur einen Buchstaben in die Welt zu setzen.
Sämtlichen Kostenbescheide im Straßenbau sind hinfällig. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt im kommenden Jahr über den Verkauf von Kartoffeln und Tomaten nach Berlin (West). Allerdings müssen die Transporte bis zur Grenzübergangsstelle Groß Ziethen durch die Bürger vorgenommen werden. Kinderreiche Familien erhalten einen Zuschuss von 1.000 Goldenen Mark.
Das Bauamt wird ab sofort aufgelöst. Der Spielplatz von Frau Brühl wird im NAW Einsatz errichtet, eine Baugenehmigung benötigen wir nicht, das habe ich mit dem Genossen Kleiber in Königs Wusterhausen vereinbart.
(Bitte nicht alles auf die Goldwage legen.)
Es ist bedenklich wenn eine Bauamtsleiterin solche wichtigen Bestimmungen nicht kennt. Das Berliner Schifffahrtsamt kann man eben doch nicht mit einem Gemeindeamt vergleichen.
@Stefan Dziewinski – Gilt aber nicht für Schulzendorf –
Weder die Gemeindevertretung noch die Verwaltung halten sich daran. Die Behörden und ( auch ) besonders Herr Dr. Effer sind nicht mal in der Lage mit einer Petition umzugehen.
Den Aufwand, den man ( n ) / frau betreiben muß, um einfachste Demokratie in Schulzendorf zu erleben- ist … ( Schreiber muß sich erst einmal erholen )
PS:
Nur schimpfen hilft wenig.
Sorgt für Offenheit und fordert Eure Rechte ein.
Und ruft die Gemeindevertreter/in Eures Vertrauens persönlich an, um Euch eine Stimme zu verschaffen, wenn Ihr unzufrieden seid.
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Die Redaktion
Wir sind weder machtlos, noch kann jemand tun, was er will.
Das Akteneinsichts- und Informationsgesetz (AIG) ist ein gutes, ein starkes Gesetz.
In (fast) allen Verwaltungsangelegenheiten haben wir Bürger damit das Recht auf Akteneinsicht ohne eine Begründung oder eine persönliche Betroffenheit angeben zu müssen.
Außnahmen gelten u.a. für Belange der Landesverteidigung, Persönlichkeitsrechte und für Vorgänge, die nach § 36 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (in nicht öffentlicher Sitzung) behandelt wurden.
Jeder kann Akteneinsicht verlangen.
Dies muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Innerhalb eines Monats muss ein Bescheid, mindestens ein Zwischenbescheid, erfolgen.
Also kann jeder, der etwas genauer Bescheid wissen möchte, dass AIG nutzen.
Wer es nachlesen will, hier sind die Links zum AIG und zur Brandenburgischen Kommunalverfassung:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47172.de
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47187.de#36
Jeder kann seine Rechte aus diesen Gesetzen nutzen.
Mit freundlichen Grüßen an alle engagierten Nachbarn
Stefan Dziewinski
Es kommt ja der Eindruck hoch, daß die Verwaltung mit uns machen kann, was sie will. Sollen wir wirklich dagegen machtlos sein? Wenn Frau Nulle als Bauamtsleiterin eine falsche Auskunft erteilt, dann frage ich mich, was soll man noch glauben oder muß man alles anzweifeln und nur noch den Rechtsanwälten das Geld hinterher werfen?
Schluß jetzt mit der Meckerei! Das kann doch wohl nicht wahr sein. Daß nun auch noch Herr Dr. Burmeister anfängt herumzunörgeln enttäuscht mich doch sehr. Ein bischen mehr Dankbarkeit ist doch angebracht. Ein schönes Wochenende! 😉 😉
Eine bessere Empfehlung als Nachfolger von Herrn Platzek kann sich Herr Mücke doch gar nicht wünschen !
Das Gesetz bin ich – dieser Satz könnte auch vom 1. Nörglerordenverteiler Deutschlands ( überhaupt ) stammen.
Es ist schon merkwürdig, was alles so geheim ist – bei Spielregeln, die für jede Verwaltung gelten.
Die Verwaltung kann immer so einfach was behaupten, weil sie sich sicher ist, dass sie weder vom Land noch vom Kreis richtig Gegenwind bekommt. Auch bei den Verwaltungsgerichten intessiert das Detail nicht und da kann das Verfahren von der Gemeinde lücklos nachgewisen werden. Herr Penlichkeit der I kann zur Aufklärung mehr machen, es will es aber gar nicht, weil er dieses als Macht bezeihnet.
Und da die Bürger nur vereinzelt nach Auffassung der Gemeinde nörgeln, wird es auch so weiter gehen. Irgendwann ist das Geld alle, die Bürger können barfuß übers Pflaster gegen und bekommen vom Feinstau der Flugzeuge schwarze Füße.
Bürger erhalten immer den Bürgermeister, den sie verdient haben- immer !