Nun steht es fest: Die Datensammelei war rechtswidrig!

24. Januar 2014
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Über Monate erfasste das Rathaus Anschriften von Bürgern, sogenannte personenbeziehbare Daten, die Gelbe Wertstoffsäcke in Empfang nahmen. Noch im November rechtfertigte Bürgermeister Markus Mücke die Sammelwut: „ Die Frage nach Straße und Hausnummer führte bereits zu einer sparsamen Verwendung der Gelben Wertstoffsäcke, was im Interesse der Bevölkerung liegt.“, erklärte Mücke Anfang November.

Wer Gelbe Säcke  bezog, dessen Daten wurden gespeichert.

Wer Gelbe Säcke bezog, dessen Daten wurden gespeichert.

Bürger schlugen gegen diese Praxis die Alarmglocken. Bis heute war das Gemeindeoberhaupt nicht in der Lage die Rechtsgrundlagen bekannt zu geben, auf der diese Daten verarbeitet wurden. Der Landkreis Dahme Spreewald forderte den Bürgermeister und die Gemeindevertretung deswegen zur Stellungnahme auf.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht erklärte nun gegenüber dem Schulzendorfer, dass diese Datenverarbeitung „ein rechtswidriges Handeln“ darstellt. Der Datenschutzbeauftragten ist keine Rechtsvorschrift bekannt, die eine Datenerhebung für derartige Zwecke erlaubt.

Im Dezember 2013 erklärte Bürgermeister Mücke, dass bei der Abholung der Gelben Säcke nunmehr keine Straßennamen und Hausnummern mehr angegeben werden müssen – ein Schuldeingeständnis.

4 Responses to Nun steht es fest: Die Datensammelei war rechtswidrig!

  1. Obelix
    24. Januar 2014 at 13:38

    Tja,das Problem haben wir in ganz Deutschland. Die Eier fehlen…Angst vorm Arbeitsplatzverlust…dem Ärger aus dem Weg gehen…einfach denn leichteren Weg einschlagen! Söldner der Herrschenden oder von König MM!

  2. Tiefflieger
    Tiefflieger
    24. Januar 2014 at 11:45

    Man muss keine juristischen Kenntnisse haben, um zu erkennen, dass die Sache mit den gelben Säcken zum Himmel gestunken hat. Ich frage mich etwas ganz anderes. Da sitzen in dem Amt hochqualifizierte Verwaltungsleute, Frau Klausch, Frau Meskat, Herr Reech und keiner kommt auf den Gedanken diese Sache mal zu hinterfragen. Wenn bei solchen trivialen Dingen rechtswidrig gehandelt wird, womit muss man als Bürger bei komplizierten Dingen rechnen?
    Straßenbau,Hortanbau,Finanzen ……….

  3. Obelix
    24. Januar 2014 at 11:39

    Was zu erwarten war! Gibts was auf denn Deckel? Im normalen Arbeitsleben darf man sich sowas nicht erlauben! König MM kann nich alles machen was er will. Wer zuletzt Lacht,Lacht am besten!

  4. Ratlos
    24. Januar 2014 at 11:30

    @ Schulzendorfer . War da nicht noch die Kommunalaufsicht – als Dienstherr – eingeschaltet und welche Weisung gab es von dort ?

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