Bei der Brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz ist Schulzendorfs Bürgermeister Markus Mücke längst kein unbeschriebenes Blatt mehr. Wegen mangelnder Transparenz und Verletzung des Datenschutzes ist die Behörde in der Vergangenheit bereits tätig geworden.
Droht jetzt neuer Ärger, weil Mücke erneut auf Abwegen ist? Den Brandenburger Datenschützern liegt eine Bürgerbeschwerde vor. Darin wird beklagt, dass durch die Gemeindeverwaltung ohne vorherige Ankündigung Fotos von einem Grundstück im Zusammenhang mit dem Straßenausbau gefertigt wurden. Auch der genaue Grund für die Datenerfassung wurde den Eigentümern nicht benannt.
In ihrem Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2010/2011 konstatiert die Datenschutzbehörde zum Fotografieren von Grundstückseinfahrten durch Mitarbeiter der Verwaltung: „Die betroffenen Grundstückseigentümer sind über die Absicht der Behörde, ihre Zufahrten im Rahmen eines Ortstermins zu fotografieren, rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, bei der Erhebung anwesend zu sein.“ (Tätigkeitsbericht 2010/2011 LDA Brandenburg, S. 64)
Bürgermeister Mücke sieht das völlig anders. “Straßenanlieger haben keinen beitragsrechtlich relevanten Anspruch auf die Unterrichtung oder gar weitergehende Beteiligung hinsichtlich der beabsichtigten Schritte, die für die nachfolgend abzurechnenden Straßenbauarbeiten erforderlich werden. Aus diesem Grund ist es nicht notwendig, die Grundstückseigentümer über bevorstehende Arbeitsschritte (hier Fotodokumentation) zu unterrichten.“, erklärte Mücke gegenüber dem Schulzendorfer.
Wenn sich da der Bürgermeister mal nicht täuscht.
Mit Sicherheit. Aber der Kompetente duldet und erlaubt, wenn er nicht sogar animiert. Also Bestrafung für alle, auch für die Koryphäe vom Ordnungsamt, die ebenso sehr gemocht wird.
das ist die Bauamtsleiterin, die steckt hinter dem Allen…..
Wer das Böse nicht bestraft, befiehlt, dass es getan werde. (Leonardo Da Vinci)