Das Oberverwaltungsgericht hat gestern die beklagte Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH verurteilt, bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms für ein im Nachtschutzbereich gelegenes Grundstück vor dem Einbau von Zuluftgeräten (Lüftern) eine Lüftungsplanung vorzunehmen. Die klagende Gemeinde ist Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im näheren Umfeld des neuen Flughafens Berlin Brandenburg. Sie hat für das im…














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