Unlängst präsentierte die Bertelsmann Stiftung in der Staatskanzlei Brandenburg Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des dreijährigen Projektes „KiTa ZOOM: Ressourcen wirksam einsetzen“.
Kernergebnisse sind, dass für eine zielorientierte KiTa-Finanzierung mehr Finanzmittel und eine bessere Steuerung erforderlich sind.
Die Mehrzahl der Kinder besucht in Brandenburg eine Kindertageseinrichtung (Kita): Von den unter Dreijährigen sind es 56,8 Prozent und von den ab Dreijährigen 97,2 Prozent. Damit diese Kinder in Brandenburger Kitas gute Bildungs- und Betreuungsbedingungen erfahren können, müssen die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Kitas weiter verbessert werden. Welche Reformen zielführend sein können, hat die Bertelsmann Stiftung im ihrem Projekt in Kooperation mit der Liga der Freien Wohlfahrtsverpflege in Brandenburg untersucht.
Repräsentative Analysen in drei Modellregionen in Brandenburg
„KiTa ZOOM“ zeigt, dass die bestehende öffentliche Regelfinanzierung bei Betreuungszeiten von über 8 Stunden täglich zu einer weiteren Verschlechterung der ohnehin unzureichenden Personalausstattung führt.
Denn nach dem brandenburgischen Kita-Gesetz wird bei der Bemessung und Finanzierung des pädagogischen Personals pauschal nur zwischen den Mindestbetreuungszeiten bis zu 6 Stunden oder mehr als 6 Stunden täglich unterschieden. Darüber hinaus werden längere Betreuungszeiten nicht mit zusätzlichen Ressourcen gefördert.
Für drei repräsentative Modellregionen zeigt „KiTa ZOOM“, dass längere Betreuungszeiten in den Kitas zu besonders ungünstigen Personalschlüsseln führen. Leitet man einen Personal Schlüssel vom Brandenburger Kita-Gesetz ab, liegt dieser bei 1:6 für Kinder unter 3 Jahren.
Tatsächlich fällt in Potsdam der rechnerische Personalschlüssel aufgrund von längeren Betreuungszeiten beispielsweise für Gruppen mit unter Dreijährigen mit 1:7,2 ungünstiger aus. In Brandenburg a. d. Havel ist hingegen eine vollzeitbeschäftigte Erzieherin rechnerisch für 6 Kinder unter 3 Jahren zuständig. Die gesetzlichen Regelungen zur Kita-Finanzierung führen demnach zu ungleichen Bildungsbedingungen für die Kita-Kinder in Brandenburg.
Personalschlüssel schlechter als Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung
Auch wenn die rechnerischen Personalschlüssel zumindest in Brandenburg a. d. Havel der Bemessungsgrundlage gemäß Kita-Gesetz entsprechen, so sind sie in allen drei Modellregionen doch erheblich schlechter als die Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung. So werden bei einem Personalschlüssel von 1:6 für die unter Dreijährigen doppelt so viele Kinder betreut wie empfohlen (1:3).
Die Landesregierung in Brandenburg hat ab August 2016 inzwischen einen verbesserten Personalschlüssel von 1:5 für Kinder unter 3 Jahren auf den Weg gebracht. „KiTa ZOOM“ zeigt allerdings, dass die gesetzlichen Regelungen darüber hinaus verändert werden müssen, damit auch bei Betreuungszeiten über 8 Stunden die zugrunde liegende Personalbemessung durch eine öffentliche Regelfinanzierung realisiert werden kann. Dies gilt auch für die Personal Ausstattung bei der Betreuung von Kindern ab 3 Jahren.
Nach Berechnungen von „KiTa ZOOM“ müssen für die Finanzierung von Personalschlüsseln von 1:5 und 1:12 (für Kinder ab 3 Jahre) ab August jährlich insgesamt fast 513 Millionen Euro aufgewendet werde. Dies entspricht 10.670 pädagogischen Vollzeitkräften. Damit diese Personal Schlüssel für jede vertraglich vereinbarte Betreuungsstunde (Stand 1.3.2015) realisiert werden können, sind zusätzlich 33,5 Millionen Euro (1.245 pädagogische Vollzeitkräfte) erforderlich.
Und woher sollen diese Fachkräfte kommen?