Schulzendorfs Bürgermeister, Markus Mücke, ist auch vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, die Meinungs- und Pressefreiheit zu beschränken.
Ein Leser des Schulzendorfer bemängelte in einem Kommentar den Führungsstil von Markus Mücke. Seine Kritik, dass er als Bürgermeister ungeeignet sei, gipfelte in der Bemerkung: „Er war und ist ein Griff ins Klo.“
Das Gemeindeoberhaupt fühlte sich wegen der Veröffentlichung der Lesermeinung beleidigt und rief das Landgericht Cottbus an. Das wies seine Klage zurück. Die Grenze zur Schmähkritik sein nicht überschritten. Markus Mücke akzeptierte das Urteil jedoch nicht und zog weiter vor das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Jetzt haben die Richter des 1. Zivilsenats geurteilt: Eine „solch überspitzte, überzogene und ausfällige Kritik“ ist vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Markus Mücke muss als Person, die im öffentlichen Rampenlicht steht, soetwas aushalten.
Was mich noch interessiert: Wer hat eigentlich den Spass bezahlt? Doch nicht etwa der Steuerzahler?
Da ja die Eignung als Bürgermeister bezweifelt wird, könnte die Gemeindekasse für die Klage in Anspruch genommen worden sein?
Ich lese hier eifrig mit und möchte mich bei dieser Gelegenheit für die vielen Informationen bedanken.
Fast täglich löst das lesen Kopfschütteln bei mir aus, aber dieser Beitrag führte zu Bluthochdruck.
Das Urteil meiner letzten Klage lies acht Jahre auf sich warten, weil das Gericht so überlasstet war/ist. Nun ist mir auch klar warum.
Ich bin kein Jurist, aber habe ein natürliches Rechtsempfinden. Wenn der Leser seine Meinung durch eine gebräuchliche, umgangssprachliche Redewendung hier veröffentlichen möchte, kann er sich nicht strafbar machen. Das ist weder überzogene Kritik, noch beleidigend, sondern nur eine Meinung umgangssprachlich ausgedrückt.
In den gehobenen Positionen der freien Wirtschaft, also unter Akademikern, Doktoren und Professoren benutzt man die Redewendung, jeder steigt solange auf, bis an den Platz seiner Inkompetenz. Dies ist auch keine Schmähkritik.
Es wäre nicht auszudenken, was das Gericht für eine Flut an Klagen auf den Tisch bekäme, wenn jeder Schulzendorfer, der sich durch die Arbeit der Gemeinde diskriminiert, bedroht, beleidigt usw. fühlt, gleich Klage einreichen würde.
Der Weg zum bürgernahen Miteinander geht jedenfalls nicht über den Rechtsweg. Das muß ich mal deutlich sagen.
Etwas Besseres, als wegen solchen Kinderkram vor Gericht zu gehen, kann Herr Mücke gar nicht für sein Image tun 😉
Mein Vertrauen in das ordnungsgemäße Handeln von Amtsträgern (ob in Potsdam oder Schulzendorf oder sonst wo) schwindet immer mehr. Erst muss Karlsruhe die ungesetzliche Vorgehensweise bei Altanschließern korrigieren. Und jetzt den Versuch von Herrn Mücke, der Menschen den Mund verbieten will, weil er Meinungen nicht hören will.Wir Bürger sollten wirklich alles hinterfragen. Dort wird auch nur mit Wasser gekocht, manchmal sogar schlechter als wir Bürger es tun.
Ich glaube Herr Mücke benötigt dringend Unterstützung in seiner Öffentlichkeitsarbeit.
Zugegeben, ich hätte es anders formuliert. Aber das ändert natürlich nichts an der Tatsache…
Das Bild finde ich Klasse..ich glaube aber, diese Kopfbedeckung wurde von Atatürk verboten?