Share Geht es nach der Baugenehmigung für den künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld, müssen die Flughafenmacher für die Schallschutzvorrichtungen Sorge tragen. Noch vor Monaten wurde zwischen Betroffenen und Flughafengesellschaft dazu ein Vertrag, eine sogenannte Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), geschlossen, die der Bürger auch unterschreiben musste. Weil viele Betroffene mit den darin enthaltenen Vereinbarungen nicht einverstanden waren, weigerten sie…







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