Share Schulzendorf. Zwar gilt im Wald, „Betreten auf eigene Gefahr“. Allerdings haben Waldbesitzer eine Verkehrssicherungspflicht, so beispielweise an Straßen und waldnaher Bebauung. Im letzten Spätsommer wurden die Bäume im Waldstück entlang der Kölner Straße, zwischen Freiligrath- und Herweghstraße, durch einen Experten unter die Lupe genommen. Ergebnis: Für jedermann erkennbar und ohne jeglichen Zweifel könnten einige…







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