Wildau. Dass es dem Chef der Wildauer Wohnungsgesellschaft (WiWO), Sven Schulze, und dem Gesellschaftervertreter Bürgermeister Frank Nerlich nach jahrelangem juristischen Streitigkeiten mit dem ehemaligen WiWO-Chef Frank Kerber um eine Art Generalabrechnung geht, das sagen inzwischen immer mehr Wildauer.
Kerber hatte mit seiner Weigerung, einen Kaufvertrag über ein WiWO-Grundstück zum Schnäppchenpreis an einen österreichischen Immobilienspekulanten zu unterzeichnen, ein Beben in Wildau ausgelöst. Das gipfelte in einem Korruptionsskandal mit der Folge, dass die SPD-Bürgermeisterin Homuth aus dem Amt gejagt wurde.
Von da an wurde Kerber mit Strafanzeigen und Klagen regelrecht überschüttet.
Man warf ihm auch vor, dass er zwei Eigentumswohnungen in Wildau unrechtmäßig erworben haben soll. Sogar die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Die winkte jedoch ab, der WiWO ist durch den Kauf kein Vermögensschaden entstanden.
Dann der neue Anlauf: WiWO-Boss Schulze klagt vor dem Landgericht Cottbus auf die Herausgabe der beiden Wohnungen.
Grundsätzlich gilt, dass Kerber als WiWO-Geschäftsführer keine eigenen Geschäfte ausüben durfte, mit denen er in Konkurrenz zu Geschäften der WiWO tritt.
Beim Kauf der beiden Wohnungen muss man wissen, dass sie zuvor von der WiWO privatisiert wurden. Zwischen Kerber, dem Aufsichtsrat, Ex-Bürgermeister Dr. Uwe Malich und dem Gesellschaftervertreter A. herrschte Konsens darüber, dass die WiWO keine zuvor selbst privatisierten Wohnungen zurück erwirbt. Einen Interessenskonflikt Kerbers sah die gesamte Chefetage nicht. (Darüber wird Der Schulzendorfer in Kürze ausführlich berichten)
Im Fall der einen Wohnung stellte das Gericht fest, dass der Anspruch auf Herausgabe längst verjährt ist. Eine Erörterung dazu fand deshalb nicht statt. Sollte der Potsdamer Anwaltskanzlei, die auch schon für den in Wildau stadtbekannten und dubiosen österreichischen Immobilienspekulanten gearbeitet hat, das im Vorfeld tatsächlich übersehen haben?
Anders sah das Gericht den Fall der zweiten Wohnung. Kerber unterlief ein Flüchtigkeitsfehler. Den Erstkontakt mit dem Verkäufer führte er über seinen WiWO-Mailaccount. Der Verkäufer konnte so den Eindruck erlangt haben, dass die WiWO selbst am Kauf interessiert sei, argumentierte das Gericht.
Formaljuristisch sei damit eine Geschäftschance für die WiWO vorhanden gewesen. Zwar hatte Kerber gegenüber dem Verkäufer kurze Zeit später klargestellt, dass er die Wohnung als Privatperson kaufen wolle und ihm als Beleg für die Zustimmung durch die WiWO-Chefetage eine Bestätigung des Aufsichtsratsvorsitzenden übergeben. Doch darauf käme es nach Auffassung des Gerichts nicht an. Allein auf die Sicht des Verkäufers, der aus der E-Mail entnehmen musste, dass die WiWO am Wohnungskauf interessiert ist, sei entscheidend.
Das Urteil des Gerichtes ist für Ende Februar angekündigt.
Wäre ich nicht DerBüegermeister sondern DieRichterin würde ich mich neben der korrekten Erarbeitung und Bewertung der Faktenlage auch mit den Persönlichkeiten am „Spieltisch“ auseinandersetzen.
Auf der einen Seite ein auf die persönliche Absicherung bedachter Bürgermeister, dem sein Hemd näher ist als irgendeine Hose, auf einer weiteren Seite ein bereits 2019 durch „Muttis“ Kontaktkreisel vorinthronisierter damaliger Chef eines EKZ in Sachsen ( in Wildau musste er ja auch schon mal gehen) , dazu einige politische Handlanger und ein Stratege, der eine unfassbare Angst vor einem wiedererstarkenden früheren GF der WiWo als zukünftiger „Volksvertreter“ hat – wie ärmselig muss die Rolle als Ehemann und zweite Geige sein. Anstatt sich ehrenhaft mit der eigenen Familie zu beschäftigen stets und ständig von hinten mit Dreck zu schmeißen. Das tut der Reputation der ortsbekannten Ehefrau und Heilerin nicht wirklich gut. Keiner von den benannten Personen hat nur ansatzweise Gemeinwohlinteressen im Blick!! Wer Wasser predigt, sollte auch Wasser trinken. Bald wird es ja soweit sein – wenn das Volk fragt, mit Sprudel oder still!! ??