Schlappe für Schulzendorfs Finanzverantwortlichen Reech: Grundsätzlich dürfen Ausgaben nur dann im Haushaltsplan auftauchen, wenn sie im selben Haushaltsjahr fällig werden. Eine Ausnahme gibt es bei Investitionen, die auf mehrere Jahre angelegt sind. Die Verwaltung geht in diesem Fall eine Verpflichtung ein, die erst in den Folgejahren Auszahlungen nach sich ziehen. Die Rede ist dann von…














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