Share Mitte April hatte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) einen „Klarstellungsantrag“ beim brandenburgischen Infrastrukturministerium gestellt, um die Frage klären zu lassen, wie oft der Maximalpegel von 55 dB(A) im Tagschutzgebiet überschritten werden darf. Der Planfeststellungsbeschluss sieht am Tage vor, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung keine höheren Schallpegel als 55 dB(A)…
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