BER: „Klarstellungsantrag“ der Flughafengesellschaft zieht neues Planfeststellungsverfahren nach sich!

7. Juni 2012
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Mitte April hatte die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) einen „Klarstellungsantrag“ beim brandenburgischen Infrastrukturministerium gestellt, um die Frage klären zu lassen, wie oft der Maximalpegel von 55 dB(A) im Tagschutzgebiet überschritten werden darf.

Der "Klarstellungsantrag" der Flughafengesellschaft zieht ein neues Planfeststellungsverfahren nach sich, das lange dauern kann. Gerät dadurch der neue Eröffnungstermin im März 2013 in Gefahr? (Foto: Wolff)

Der Planfeststellungsbeschluss sieht am Tage vor, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern  und ausreichender Belüftung  keine höheren Schallpegel als 55 dB(A) auftreten. Die FBB hingegen geht in ihren Kostenerstattungsvereinbarungen jedoch davon aus, dass ein Schallpegel von 55 dB(A) sechsmal am Tag auftreten darf. Mit dieser Praxis wird jedoch das rechtsgültige Tagschutzziel verändert, was praktisch zu einer Verschlechterung des Lärmschutzes führt.

Zum Antrag der FBB erklärte Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger gestern im Brandenburger Landtag: „Bei dem sogenannten Klarstellungsantrag handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Daher bedarf es im vorliegenden Fall eines neuen Planfeststellungsverfahrens.”

Nun droht ein erneutes langwieriges Verfahren, in dem Kommunen, Behörden und Bürger beteiligt werden müssen.

Möglicherweise entstehen der Flughafengesellschaft sogar weitere nicht kalkulierte Mehrkosten. Bestätigt sich, dass die Berechnungspraxis der FBB dem rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss widerspricht, sind alle bereits realisierten Lärmschutzmaßnahmen null und nichtig. Bereits eingebaute Schallschutzfenster und Dämmungen in Decken und Schrägen müssten demontiert und durch höherwertige Produkte ersetzt werden.

Kritik in der Angelegenheit an Ministerpräsident Matthias Platzeck kam vom CDU – Verkehrsexperten Rainer Genilke: „ In seiner Rolle als  Ministerpräsident verspricht Herr Platzeck die zügige Umsetzung des Lärmschutzes – in seiner Rolle als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des Flughafens stellt er Antrag auf Aufweichung der Schallschutzkriterien. Das zeigt wiederum, dass zu dieser Landesregierung kein Vertrauen mehr möglich ist und dass auch keine Geheimgespräche zur Auflösung des BER-Debakels beitragen. Das Gebot der Stunde heißt Transparenz, Beteiligung und Bürgernähe.“

 

 

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One Response to BER: „Klarstellungsantrag“ der Flughafengesellschaft zieht neues Planfeststellungsverfahren nach sich!

  1. 7. Juni 2012 at 08:36

    Der Weg, auf dem eine Regierung zugrunde geht, ist der,
    wenn sie bald dies, bald jenes tut,
    wenn sie heute etwas zusagt,
    und dies morgen nicht mehr befolgt.
    von Otto von Bismarck

    PLatzeck und Wowereit arbeiten daran. Abflug!
    weil falsches (unfähiges) Personal!, falsches Versprechen!, falscher Standort!

    Beste Grüße

    Gernut Franke

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