Share Wegen dem Mangel an Desinfektionsmitteln sind ab sofort Lieferungen von Ethanol an Apotheken über Zwischen- bzw. Großhändler von der üblicherweise zu entrichtenden Alkoholsteuer (früher: „Branntweinsteuer“) befreit. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit. Auch in Brandenburg können Apotheken Desinfektionsmittel selbst dezentral herstellen. Das dazu benötigte Ethanol wird in Großunternehmen hergestellt, kann von dort…







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