Share Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hat das Strafverfahren gegen Angela Homuth, SPD-Bürgermeisterin von Wildau, wegen Abgeordnetenbestechung und Bestechlichkeit gegen Zahlung von Geld eingestellt. Ein Gerichtsverfahren mit Urteil wird es also nicht geben. Die Öffentlichkeit dürfte das bedauern. Im Dezember 2020 hatte Brandenburgs oberster Korruptionsjäger, Oberstaatsanwalt Frank Winter, Anklage gegen Homuth beim Oberlandesgericht Brandenburg eingereicht. Später wurde…







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