Share Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH FBB) hat heute einen Klarstellungsantrag beim brandenburgischen Infrastrukturministerium gestellt, um die Frage klären zu lassen, wie oft der Maximalpegel von 55 dB(A) im Tagschutzgebiet überschritten werden darf. Im Planfeststellungsbeschluss finden sich zum ergänzenden Kriterium Maximalpegel unterschiedliche Ausführungen: Im Kapitel „Allgemeiner Lärmschutz“ steht, es sollen „keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als…







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