BER: Flughafengesellschaft stellt Klarstellungsantrag!

19. April 2012
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Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH FBB) hat heute einen Klarstellungsantrag beim brandenburgischen Infrastrukturministerium gestellt, um die Frage klären zu lassen, wie oft der Maximalpegel von 55 dB(A) im Tagschutzgebiet überschritten werden darf.

Im Planfeststellungsbeschluss finden sich zum ergänzenden Kriterium Maximalpegel unterschiedliche Ausführungen:

Im Kapitel „Allgemeiner Lärmschutz“ steht, es sollen „keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.“ Für die besonders schutzwürdige Nacht sind sechs Überschreitungen erlaubt, bei den Besonderen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern und Kirchen 16.

In den Entscheidungsgründen zum Planfeststellungsbeschluss hat die Behörde für das Tagschutzgebiet ausgeführt, der Maximalpegel von 55 dB(A) dürfe nicht „regelmäßig“ überschritten werden. Maßgebliches Ziel des Planfeststellungsbeschlusses ist der Schutz vor Kommunikationsstörungen zur Tagzeit durch die Einhaltung eines äquivalenten Dauerschallpegels von 45 dB(A) im Rauminneren.

Flughafenchef Prof. Dr. Schwarz sieht gute Gründe für den Klarstellungsantrag. (Foto: Wolff)

Letzter ist nach Ansicht der Flughafengesellschaft das eigentliche Schutzziel des Planfeststellungsbeschlusses. Deshalb ging die FBB in ihren Berechnungen für Schallschutzmaßnahmen auch von 6 Überschreitungen des Maximalpegels von 55 dB(A) aus, was schließlich zum Konflikt führte.

„Unser Schallschutzprogramm bietet den BER-Anwohnern ein sehr gutes Schutzniveau, das zum Teil deutlich über dem Schutzniveau an anderen Flughäfen liegt.  Es geht bei unserem Klarstellungsantrag nicht etwa um die Frage ‚Guter Schallschutz oder schlechter Schallschutz‘, sondern darum, eine offensichtliche Unklarheit im Planfeststellungsbeschluss zu klären.“, erklärte Flughafenchef Prof. Dr. Rainer Schwarz.

Experten sind sich einig. Viele Gebäude, besonders in der Nähe des Flughafens sind auf das Schutzziel, einmal oder keinmal 55 dB (A) mit dem im Planfeststellungsbeschluss definierten Aufwand für Schallschutzmaßnahmen nicht zu dimensionieren. Wird der in einem bestimmten Prozentsatz überschritten bleibt nur die Absiedlung.

Der CDU – Verkehrsexperte Rainer Genilke  verlangt ein Machtwort von der Landesregierung. „Ministerpräsident Platzeck muss unverzüglich in seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied Stellung beziehen, den Antrag einkassieren und den eindeutigen Planfeststellungsbeschluss durchsetzen. Andernfalls erhalten die ohnehin bereits am stärksten Betroffenen keine Entschädigung und alle Weiteren werden durch die höheren Werte zusätzlich belastet. Die Flughafengesellschaft will die Lärmschutzziele für die betroffenen Anwohner um den BER weichspülen.“, so Genilke.

Die Flughafengesellschaft ist davon überzeugt, dass es gute Gründe für eine Klarstellung des Planfeststellungsbeschlusses gibt. Der Antrag wurde von der FBB mit Gutachten unterlegt. Die Entscheidung über den Klarstellungsantrag trifft die Planfeststellungsbehörde. Unabhängig wie sie ausgeht, eine Klage, egal von welcher Seite rückt damit immer näher.

 

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3 Responses to BER: Flughafengesellschaft stellt Klarstellungsantrag!

  1. Bine
    19. April 2012 at 20:01

    @geklaut: Sie haben völlig Recht. Was soll man dazu noch sagen. Ich bin über die Ignoranz der Politik erschüttert.Nehmen wir die Politiker in die Pflicht. Herr (Linkspartei) und Frau (CDU)Ludwig, lassen Sie ihren schönen Worten Taten folgen. Boykottieren Sie die SPD – Pläne, nach denen die Menschen wieder einmal als Verlierer dastehen.

  2. Geklaut
    19. April 2012 at 19:36

    Eine Meinung eines Kenners :
    Was soll man dazu noch sagen?
    Nun ist es definitiv das größte unmenschlichste und skandalöseste Infrastrukturprojekt in der deutschen Nachkriegsgeschichte!
    Diese politische Ignoranz stinkt nicht nur zum Himmel, sie schreit nach meiner Meinung förmlich nach einem 2. Leipzig von 1989.

    man redet von einem unmenschlichen und falschen Standort und bezeichnet ihn als Jobmaschine
    man redet von Nachtrandzeiten und bezeichnet sie als Tagesrandzeiten
    man redet von Betriebsbeschränkungen, die einen Nachtflug ( Änderung § 29 b LuftVG und neue EU Richtlinie) rund um die Uhr ermöglichen sollen und bezeichnet sie als Klarstellung
    man redet von einer gravierenden, für die Betroffenen mit erheblichen gesundheilichen Risiken verbundenen Planänderung und bezeichnet sie als Klarstellungsantrag (NAT 6)
    man redet .

  3. So ein Quatsch
    19. April 2012 at 18:29

    “Unser Schallschutzprogramm bietet den BER-Anwohnern ein sehr gutes Schutzniveau, das zum Teil deutlich über dem Schutzniveau an anderen Flughäfen liegt. ” Heute schon gelacht ? Völlig vergessen, das kein Flughafen näher an den Ladebahnen liegt als BER. Schon vergessen, dass keine Kostenvereinbarung von richtigen Berechungsgrundlagen ausgeht.

    “Experten sind sich einig. Viele Gebäude, besonders in der Nähe des Flughafens sind auf das Schutzziel, einmal oder keinmal 55 dB (A) mit dem im Planfeststellungsbeschluss definierten Aufwand für Schallschutzmaßnahmen nicht zu dimensionieren.” Komischerweise wurden in Wien 53 db ( A ) angenommen und umgesetzt. Hier wird der untaugliche Versuch unternommen werden, die Bürger abzuspeisen und für ihr Lebenswerk großzügig ein paar Silberlinge unters Volk zu streuen. Denn für diese Entschädigung wird keiner eine neue Bleibe finden.

    Wer so mit Menschen umgeht, wie werden dann erst Passagiere behandelt ? Kein WC mehr an Bord, nur noch Stehplätze, Kabinienluft mit Abgasen von Treibstoffverseucht, Kontrollen bis auf die Haut, Abzocken von Flüssigkeiten und Metallgegenständen – Viehbehandlung oder Frachtgut – paßt.

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