Share Grundsätzlich darf man ohne Einwilligung keine Bilder von Personen veröffentlichen, es sei denn, es handelt sich um Personen, die im Zusammenhang mit zeitgeschichtlichen Ereignissen stehen. Regelmäßig zählen dazu Politiker und Prominente. Wenn Bildaufzeichnungen von Sitzungen der Gemeindevertretung gestattet sind, dann dürfen Gemeindevertreter auch gegen ihren Wunsch fotografiert werden, so sieht es jedenfalls das Brandenburgische…
Das schreiben Leser