Königs Wusterhausen. Zwei Bürgerrechtler haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen den Vorsteher des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), Peter Sczepanski, erstattet (Der Schulzendorfer berichtete).
Das sagt MAWV-Anwalt Turgut Pencerici zur Berichterstattung über Peter Sczepanski:
„In dem Artikel des ,,Schulzendorfers” vom 14.06.2022 findet sich eine Berichterstattung über angebliche Strafanzeigen gegen Herrn Sczepanski wegen Amtsmissbrauchs und Verstößen gegen das bürgerliche Recht. Diese Strafanzeigen sollen die dort genannten Bürgerrechtler bei der Staatsanwaltschaft Cottbus erstattet haben.
Eine objektive Berichterstattung ist Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und grundsätzlich zu begrüßen.
Für meinen Mandanten stelle ich Folgendes fest:
Jedermann hat selbstverständlich das Recht, Strafanzeigen zu erstatten.
Den Straftatbestand des ,,Verstoßes es gegen bürgerliches Recht” gibt es allerdings nicht. Da verwundert es schon, wenn dieser nach zwölfmonatiger wissenschaftlicher Arbeit angezeigt wird. Für Herrn Sczepanski gilt im Übrigen wie für jedermann die Unschuldsvermutung aus Art. 6 der Menschenrechtskonvention. lnsofern ist auch die Behauptung, man beweise, dass Herr Sczepanski Rechtsverstöße begangen habe, in der genannten Form sehr ,,sportlich”. Es wird kein einziger Straftatbestand erfüllt. Beweise ermittelt nur die Staatsanwaltschaft und ein Gericht erhebt diese gegebenenfalls.
Herr Sczepanski als Verbandsvorsteher des MAWV achtet peinlichst genau auf die Einhaltung der dem von ihm geführten Verband vorgegebenen Rechtsvorschriften. Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nach der Ausführung von Landes- und Verbandsrecht hat er zu akzeptieren.
Bitte bedenken Sie, dass der MAWV kein gewinnorientierter Gewerbebetrieb ist, sondern hoheitliche Pflichtaufgaben zum Wohle der Burger erfüllt. Er stellt rund um die Uhr Trinkwasser zur Verfügung und entsorgt Abwasser. Dies erfolgt stets und seit Verbands Gründung beanstandungsfrei. Die dafür entstehenden Kosten sind durch Kommunalabgaben zu decken.
Der MAWV hat daher auch keine Gesellschafter, an die irgendwelche Gelder ausgeschüttet werden. Vielmehr finanziert er seine verantwortungsvolle und hoheitliche Tätigkeit Über Beiträge und Gebühren sowie Kostenerstattungen für Hausanschlusse. Demzufolge muss aus diesen Einnahmen die gesamte Tätigkeit bestritten werden. Deshalb entbehren auch irgendwelchem Vorwurf in dieser Richtung jeglicher Grundlage.“
Sehr geehrter Herr Dr. Briese,
welche Straftatbestände im StGB wären das konkret? Oder sind es Tatbestände aus dem Nebenstrafrecht?
Ich möchte es gerne nachvollziehen.
Der Beitrag von RA Pemcerici ist sehr
aufschlussreich. Verstösse gegen das BGB
sind bei willentlichen oder grob fahrlässigen Verstössen durchaus strafrechtsrelevant. Ob allerdings ein RA,
der selbst zu den möglichen Beschuldigten eine objektive Stellungnahme abzugeben fähig und befugt ist, darf hinterfragt werden. Zum andern sind in der 38-seitigen
Anzeige alle Strafrechtsverstösse genau
so akribisch aufgelistet, wie der MAWV lt.
Herrn RA Pencerici angeblich geltendes Recht einhält.Sicherlich nahm Herr Pencerici zu einem Pressebeitrag Stellung,
weil man dazu besser Gegenargumente formulieren kann, wenn es sich nur im eine Kurzinformation handelt, die in der Regel
nicht juristisch ausführliche Begründungen enthält. Traurig, traurig,
Zitat:”Bitte bedenken Sie, dass der MAWV kein gewinnorientierter Gewerbebetrieb ist, sondern hoheitliche Pflichtaufgaben zum Wohle der Bürger erfüllt”
Da hat wohl jemand die ganze Altanschließergeschichte verschlafen…
und auch nicht mitbekommen, daß der BER am Wassernetz angeschlossen ist…
Zum Wohle der Bürger tätig klingt hier wie blanker Hohn!
Daß hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht wurde schon 2013 öffentlich gemacht.
Auch, daß der MAWV regelmäßig gegen geltendes Recht verstößt und diese Praxis nicht zu beenden gedenkt ist bekannt.
Da ist eine solche Anzeige erst mal genau die richtige Maßnahme.
Ich hoffe nur, daß die Staatanswaltschaft hier nicht der Argumentation des MAWV Anwaltes folgt… “den Straftatbestand des “Verstoßes es gegen bürgerliches Recht” gibt es allerdings nicht.””
Wenn die Straftat nicht korrekt benannt ist, dann darf sie auch nicht verfolgt werden…
Ich hoffe, daß die korrekte Bezeichnung von der Staatsanwaltschaft benannt und auch bestraft wird !