Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung den Altanschließern erneut einen Sieg verschafft. Das höchste deutsche Gericht hat Zweckverbänden, darunter dem Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV), wieder einmal rechtswidriges Verhalten attestiert.
Konkret ging es um Verbände, die meinten, sich durch Neustrukturierungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entziehen zu können. Seit über sechs Jahren nahmen sie die zum Anlass für eine Nichtzurückzahlung von Beiträgen. Dabei hätte den Verbänden bereits seit 2015 klar sein müssen, wie die damalige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden war.
„Es kommt selten vor, dass das Bundesverfassungsgericht den Behörden und nachgeordneten Gerichten nochmal per Beschluss bescheinigen muss, wie eine lange zurückliegende Entscheidung zu verstehen war. Damit wird auch klar, dass die Behauptung von Innenminister Stübgen (CDU), wonach die Verbände es nicht besser wissen konnten, nicht stimmt.“, resümiert Péter Vida Fraktionsvorsitzender BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg.
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Sabrina Rühle
Redaktion
@Galle: was wollte ich werden? lach!! Sie sind ja auch so richtig gut informiert…
Um Gottes Willen bzw Gott sei Dank ist der P. Schulze nicht BM geworden!!!
https://www.mawv.de/files/verband/amtsblatt/2022/amtsblatt_4_2022.pdf
Ihr Völker der Welt von Schulzendorf stellt immer die selben Fragen, und wenn der Schulzendorfer nicht wieder antwortet- müßt ihr mal selber was tun.
Herr Bolduan hat seit Jahren sich gekümmert, informiert und gehandelt- Und Ihr ?
Hab nicht mal den Mumm, den Mücke dazu zur Rede zu stellen. Herr Schulze- und Sie wollten BM werden ?
Mein
Wir bekamen damals eine Absage des MaWV. Sie werden nicht zahlen und weiteres Klagen zwecklos. Widerspruch war ohne Erfolg! Dieses Schreiben ging an zig Tausende Haushalte raus. Schön, wenn der Zweckverband wieder zur Auszahlung verpflichtet ist. Und wie bekommen wir jetzt endlich unser Geld ? zurück? Eigentlich muss das jetzt automatisch rückerstattet werden. Ohne Antragstellung unsererseits. Wir hatten schon genug zu tun, schreiben ??, Ärger und Verlust
Und welche Folge hat das? Mir wurde z.B. igendwann eine ziemlich dicke Rückzahlung angeboten. Ich habe dann aber gehört, dass das eine Beitragserhöhung zur Folge haben würde, was ich schlecht verifizieren kann, da ich andere Abrechnungen nicht kenne, sondern nur meine vorherigen und da kann jede folgende Preisanpassung auch einfach Lauf der Dinge sein – billiger wird ja nichts in aller Regel. Das geht vermutlich nicht nur mir so, dass man einfach überhaupt keinen Durchblick bekommt. Kann daher hier jemand mit Ahnung mal verorten welche Folge dieses Urteil jetzt für Altanschließer hat, für Altanschließer die schon Geld bekommen haben und jene die es abgelehnt haben und so weiter. Anscheinend wurden hier verschiedene ´Betroffenheitskreise´ künstlich geschaffen. Oder gibt es einfach verschiedene Charaktere von Altanschließern? welche vor 1980 und welche danach; oder so?