Altanschließer: MAWV zahlte 9,59 Millionen Euro zurück.

13. April 2022
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Auch viele Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verfassungswidrigkeit der Beitragspraxis in Brandenburg bei den sogenannten. Altanschließerbeiträge feststellte, haben immer noch nicht alle Betroffenen ihr Geld zurückerhalten.

„Einige Bürger warten seit 10 Jahren auf die Rückzahlung der rechtswidrig vereinnahmten Beträge, obwohl sie korrekt Widerspruch eingelegt und geklagt haben“, so der Barnimer Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER).

Der Schulzendorfer fragte beim Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) nach, der in der Region die Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung sicherstellt, wie weit er mit der Rückzahlung ist.

MAWV Verbandschef Peter Sczepanski (Foto: mwBild)

MAWV Verbandschef Peter Sczepanski (Foto: mwBild)

„Der MAWV hat die Forderungen aus nicht bestandskräftigen Bescheiden im Wesentlichen abgeschlossen. Insgesamt wurden 2.790 Rücknahmebescheide mit einem Wertumfang von 8,86 Millionen Euro erlassen. Zusätzlich erfolgten Erstattungen in Höhe von 0,91 Millionen Euro aus Zuschlägen. Insgesamt wurden 9,59 Millionen Euro zurückgezahlt.“, erklärte Verbandschef Peter Sczepanski auf Nachfrage.

Rund 1.400 Verfahren waren vor Gericht gegen den MAWV im Zusammenhang mit der Altanschließerthematik anhängig.

„Für 25 Bescheide im Zusammenhang mit Klagen wurde eine Rücknahme vorbereitet und gefertigt, Da hier jedoch der Beschluss des Gerichtes noch nicht vorliegt, ist der Vorgang noch nicht vollständig beendet. Eine Rücknahme erfolgt sobald der Gerichtsbeschluss vorliegt.“, so Sczepanski.

Die Gemeinde Zeuthen unternahm 2020 in der MAWV-Verbandsversammlung den Versuch, Rückzahlungen auch an Eigentümer mit bestandskräftigen Bescheiden durchzusetzen, scheiterte jedoch, weil sich gegen der Vorschlag der Gerechtigkeit eine Mehrheit, darunter Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert), stemmte.

Zeuthens FDP-Chef und Vizepräsident des Kreistages Dahme-Spreewald, Karl Uwe Fuchs, begründete den Vorstoß damal so: „Viele erhielten vor Jahren ihre Bescheide, man verließ sich auf den Rechtsstaat und klagte nicht. Später stellte sich heraus, dass die Beitragserhebung nicht verfassungskonform war. Es ist mehr als gerecht, wenn auch sie ihre Beiträge zurückerhalten.“

Bereits 2018 bat der Verbandschef in einer Sitzung des Zeuthener Gemeinderats Betroffene um Verzeihung: „Der MAWV hat bei den Kundinnen und Kunden des Verbandes Vertrauen verloren. Dafür möchte ich mich entschuldigen.“

Trotz der versöhnlichen Zahlen wird es wohl noch eine Weile dauern, bis die Akzeptanz in das Verwaltungshandeln des MAWV bei Bürgern wieder geglättet ist.

4 Responses to Altanschließer: MAWV zahlte 9,59 Millionen Euro zurück.

  1. 13. Dezember 2023 at 12:11

    Alle bei denen versucht wurde mehrfach zu kassieren müssen noch bis Jahresende gegen die erhöhten Beiträge für “Nichtaltanschlusszahler” Einspruch erheben.
    Sonst verjährt ein Teil des Anspruches mit dem Wechsel 2023/24.
    Der MAWV hat zwar sein Versagen in der MAZ eingestanden, die Erstattung an die Kunden als notwendige Maßnahme aber nirgendwo erwähnt.
    Ich vermute genau mit diesem Hintergrund, daß wieder Vorgänge bestandskräftig werden und der MAWV nicht (gegen eigene Interessen) handeln muß.

  2. Karl-Heinz Kuhlke
    5. Mai 2022 at 16:58

    Eine Frage in die Runde,
    ich habe auch ein Angebot vom MAWV bekommen ob Altanschließertarif oder Neuer. Meine Zahlung waren wesentlich höher, als jetzt vom Verband mir mitgeteilt wurde. Dadurch soll ich noch nachzahlen. Frage darf der MAWV Zahlungen die ich getätigt habe auf Zinsen berechnen?

  3. Eichberger
    13. April 2022 at 14:16

    Hat sich Herr Mücke schon einmal in seiner Amtszeit für die Interessen der Bürger eingesetzt? Altanschließer, Mühlenschlag, Infrastrukur, ich kann mich nicht erinnern. Und die Populisten der CDU haben beim Thema Altanschließer ihre Wendehals-Politik bewiesen. Erst vor der Wahl für die Rückzahlung an alle plädieren, später waren sie dagegen. So berechenbar ist die CDU :-) :-) :-)

  4. 13. April 2022 at 13:40

    Der Rechtsbruch hört an dieser Stelle ja nicht auf, sondern ist dauerhaft zementiert worden.
    Die Bitte um Verzeihung ist reine Fassade!
    Man muß hierzu wissen, die Altanschließerbeiträge sind rechtswidrig und die Kunden die geklagt haben, haben zwar ihr Geld zurückbekommen sind jetzt aber in einem teureren Tarif und werden eben auf Raten abgezockt…
    Hier müsste das Land Brandenburg als Verursacher einen rechtlich einwandfreien Status herstellen, aber dafür ist denen das Geld zu Schade und die wenigsten Politiker richten ihr Handeln zum Wohl der Gemeinschaft aus und orientieren sich an Recht und Gesetz!

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