Was in der Wirtschaft mit hohen Geldbußen für Unternehmen, ja sogar mit Haft für einen Geschäftsführer enden kann, wird auf kommunaler Ebene recht lax gehandhabt: Hinterherhinken mit Jahresabschlüssen. Nach Gesetzeslage muss der Entwurf eines Jahresabschlusses einer Kommune spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschlossen werden. Der jetzt von Bürgermeister Mücke…














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