Kita Essengeld: Kommt es jetzt zu massenhaften Rückforderungen?

30. Oktober 2015
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Zum 1. Januar 2016 wird die Gemeinde Schulzendorf in Kitas die Finanzierung der Versorgung der Kinder mit Mittagessen vollständig übernehmen. Eltern müssen dann keinen Vertrag mit einem Essenanbieter mehr abschließen.

Wie konnte es nur zu solchen Ungereimtheiten bei der Essensversorgung kommen? Foto:mwBild

Wie konnte es nur zu solchen Ungereimtheiten bei der Essensversorgung kommen? Foto:mwBild

Mütter und Väter werden an den Kosten der Versorgung ihrer Sprösslinge, die über 1,80 Euro liegen, beteiligt.

Das Rathaus erklärte inzwischen, „dass von einer anteiligen Erhöhung der Elternbeiträge auszugehen ist.“ Eine Änderung der entsprechenden Satzung wird derzeit auf den Weg gebracht.

Hintergrund der veränderten Abwicklung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. September 2014.

Juristisch gesehen ist nämlich ausschließlich der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Erhebung eines Essensgeldes berechtigt. Folglich müsste der auch die Höhe des Essensgeldes in einer Satzung bestimmen. Doch das ist vielfach in den Kommunen, auch in Schulzendorf, nicht der Fall.

Die Eltern der Kindergartenkinder zahlen das Essensgeld nicht an die Gemeinde, sondern direkt an den betreffenden Essenanbieter, der auch den Preis der Verpflegung bestimmt. Ein Vater hielt diese Praxis für rechtswidrig und verlangte daher die Rückzahlung der Essensgeldzahlung vom entsprechenden Träger. Und er bekam sein Recht. Es wurde zwar nur die Rückzahlung eines Teilbetrages eingeklagt, das Gericht hat aber zum Ausdruck gebracht, dass ein uneingeschränkter Ersatzanspruch der Eltern bestehe.

Weil Eltern mit dem Caterer einen Vertrag zur Essensversorgung ihres Nachwuchses vereinbarten, haben sie damit nicht erfüllte Verpflichtungen des Kitaträgers übernommen. Daher ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch über die gesamte Höhe des Essengeldes.

Die Erfolgsaussichten, dass Eltern die Erstattung des Essensgeldes vom Träger der Kindergartenstätten verlangen können, schätzen Experten nach der ergangenen Entscheidung als positiv ein.

7 Responses to Kita Essengeld: Kommt es jetzt zu massenhaften Rückforderungen?

  1. Eichberghoernchen
    17. Juli 2017 at 09:27

    Da die Gemeinde auf Fristsetzungen und Co. nicht reagiert habe ich nachgefragt ob überhaupt was gemacht wird in der Angelegenheit Rückerstattung und da wurde telefonisch mitgeteilt, dass der Bereich Kita mit Arbeit überlastet ist und man sich erstmal ein System schaffen musste wie man die “Welle” der Rückforderungen bearbeitet.

    Man hat sich wohl dazu entschieden es alphabetisch zu sortieren (nicht etwa nach Eingangsdatum) und man arbeite es dann Stück für Stück ab wobei alle Unterlagen geprüft werden und dann die jeweiligen Ansprüche individuell berechnet werden.

    Ein Datum, wann mit der Rückzahlung zu rechnen ist, kann nicht genannt werden.

    Ich vermute, dass man mit etwas Glück noch in diesem Jahr etwas bekommt. Wer weiter hinten kommt im Alphabet wird wohl noch was länger warten müssen :(

  2. Frau Müller
    17. Juli 2017 at 07:51

    Mir liegt das Angebot seit Freitag auch vor. Dort wird in Aussicht gestellt, die Kosten oberhalb der häuslichen Ersparnis zu erstatten, also alles was über die von der GV festgelegeten 1,50€ liegt.

    Gleichzietig wird vorgeschlagen, auf Grund der Betragshöhe, die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben, also jeder zahlt seins allein.

    Ich nehme an(das ist nur meine derzeitige Vermutung), dass man erst die anhängigen Klageverfahren abarbeitet. Denn sollte es dort zu einem Verfahren kommen, weil eben die Vergleiche nicht angenommen werden, so wird man ein Urteil abwarten, um entsprechend dann alle anderen gleichwertig und rechtssicher zu behandeln.

    Nach der Urteilsbegründung des OVG, sollte aber klar sein, dass Klagen auf Rückzahlung von kompletten Essengeldbeiträgen wenig Ausssicht auf Erfolg haben.
    Aber wie Bürger ZK schon sagt….muß jeder selber entscheiden wie er damit umgeht. Ich denke aber, dass jeder den Klageweg geht, die Wartezeit für alle Anderen unnötig verlängert.

  3. Heutemalohne
    14. Juli 2017 at 13:12

    @Bürger zweiter Klasse
    d.h. Sie haben bereits eine Mitteilung von der Gemeinde bekommen?
    Na dann bin ich gespannt, wann wir mal was hören!
    Aber zeitnahe (oder überhaupt) Kommunikation ist ja nicht grad die Stärke unseres Amtes und das betrifft leider alle Abteilungen.

  4. Bürger Zweiter Klasse
    14. Juli 2017 at 11:15

    Das Amt bietet jetzt einen Vergleich an. Kosten/ Nutzen soll jeder selbst entscheiden, da die Anwaltskosten allein getragen werden müssen

  5. Eichberghoernchen
    25. August 2016 at 11:56

    Hat hier eventuell jemand eine Information ob das Urteil mittlerweile rechtskräftig geworden ist?

    Soweit ich weiß läuft es doch in der Gemeinde weiterhin so, dass das Essen separat von den Eltern eingekauft werden muss.

  6. Fritz
    9. Dezember 2015 at 17:43

    Das Urteil ist weder rechtskräftig noch für (gegen) Schulzendorf erstritten.

  7. Andi
    9. Dezember 2015 at 09:28

    Und trotzdem hat unser Bürgermeister die Frechheit einen Aushang in der Kita anbringen zu lassen das , so wörtlich:
    Sehr geehrte Eltern,

    die Kita-Gebührensatzung vom 18.10.2012 wird nicht zum 01.01.2016 geändert. Sie behält vorerst ihre Gültigkeit.

    Geändert wird auch vorerst nicht die Verfahrensweise zum Mittagessen zu m 01.01.2016. Bis auf weiters haben die Eltern den Vertrag mit dem jeweiligen Essenanbieter abzuschließen, ihr Kind bei Krankheit abzumelden und den jeweiligen Essenpreis an den Anbieter zu zahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mücke
    Bürgermeister.

    Dem Gerichtsurteil nach ist dies nicht zulässig. Kann man nach Nachlesen… Aber anscheinend ist der Verwaltung diese Gabe nicht gegeben wurden. Ich bin gespannt welche Ausrede darauf folgt.

    Hier noch mal der Link zu dem Gerichtsurteil: https://www.schulzendorfer.de/wp-content/uploads/2015/10/Urteil.pdf

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