Schulzendorf. Bereits seit Monaten hat das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg im Streit um Kitaessen und die Rückzahlung von Essengeld sein Urteil verkündet. Schulzendorf hinkt mit der Umsetzung des Urteils hinterher. Bürgermeister Mücke hat bislang nichts Zählbares präsentiert. Weder sind Modalitäten der Rückerstattung klar, noch ist bislang ein Fall bekannt, wo Essensgelder erstattet wurden.
Unter Eltern macht sich inzwischen die Meinung breit, dass Rathaus taktiere und spiele auf Zeit, wodurch Rückzahlungsansprüche verjähren könnten.
Um das zu unterbinden hat das BürgerBündnis freier Wähler im Gemeinderat beantragt, die Gemeindeverwaltung „hinsichtlich aller Forderungen auf Rückzahlung zu viel gezahlter Essensgeldzuschüsse“ zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu verpflichten. Dies soll sich auf die Ansprüche erstrecken, die 2016 verjähren würden.
Auch Eltern, die keinen Antrag auf Rückzahlung gestellt haben, sollen gleich behandelt werden und Essengeld zurück erstattet bekommen.
Die Mehrheit der im Gemeinderat vertretenen Abgeordneten stimmte dem Antrag zu.
Schulzendorfer: Verlassen Sie sich nicht auf die Korrektheit dieser Beschlussvorlage. Wenn Sie bereits einen Antrag über die Rückzahlung gestellt haben,den Zeitraum (drei Jahre rückwirkend) korrekt benannt haben, dann kann Ihr Anspruch auch nicht verjährt sein. Von daher ist mir die Bemerkung der Verwaltung schleierhaft.Lassen Sie sich nicht von dem Schreiben verunsichern, Verwaltungen machen permanent Fehler (siehe Altanschließer, Essengeld usw. usw.) Lassen Sie einen Rechtsanwalt einen Blick auf die Schreiben werfen. Ich finde es traurig, dass es die Gemeinde den Betroffenen derart schwer macht. Schließlich hat sie die falsche Abrechnung zu verantworten und müsste sich dafür öffentlich entschuldigen und die Rückabwicklung so einfach wie möglich gestalten.
Lieber User Frau Müller,
falsche Tatsachenbehauptungen werden im Schulzendorfer nicht veröffentlicht. Wir bitten um Verständnis.
Der Schulzendorfer
Sabrina Rühle
Schön wäre es, wenns mal endlich ausbezahlt werden würde, bei 7 mio. aufm Konto
Warum zensieren Sie unentwegt Herr Wolf?
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Die Redaktion
@Schulzendorfer:Der Anspruch auf Rückerstattung des Essengeldes verjährt nach 3 Jahren. Einrede der Verjährung heißt, die Gemeinde KANN bei Verjährung die Rückzahlung des Essengeldes ablehnen. Sie MUSS es aber nicht. Der Beschlussantrag ziehlt darauf ab, dass die Gemeinde sich nicht auf die Verjährung des Geldanspruches berufen soll. Um sicher zu gehen rate ich Ihnen, einen ganz formlosen Antrag auf Rückzahlung des Essensgeldes drei Jahre rückwirkend plus 4 % Zinsen zu stellen. Da reichen 4 Sätze, das per Fax ins Rathaus. Faxbeleg aufheben. Sie müssen zunächst auch keinen Betrag benennen. Den können Sie später mit Kopien der Einzahlungsbelege nachreichen.
@Schulzendorfer, wurde am 14.12.16 knapp beschlossen.
Die Linken enthielten sich,CDU stimmte dadür.
SPD/Pur/Grüne dagegen.
In LDS Land wird doch eh alles rückwirkend geändert, sowie Satzungen und Beschlüsse. Um Kohle in die Kasse zu bekommen oder nichts von dem gezocktem Geld zurück zahlen zu müssen.
Diese Beschlußvorlage ist ein Schnellschuß und blanker Populismus. Sie ist inhaltlich und juristisch nicht korrekt. Um die Verjährung zu hemmen, hätte es diesen Vorschlages nicht bedurft. Wenn Herr Mücke dieses Papier beanstandet, muss sich niemand wundern. Recht hätte er!!!