Share Wildau. Im Hörfunk ist politische Werbung grundsätzlich unzulässig! Inhalte, die zur Darstellung oder im Interesse parteipolitischer, gesellschaftspolitischer, sozialpolitischer oder vergleichbarer Ziele verbreitet werden, sind schlicht tabu! Einzige Ausnahme: In Wahlzeiten ist sie dann zulässig, wenn vor und nach dem Spot bekannt gegeben wird, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Dem Leitfaden der Medienanstalt Berlin-Brandenburg…







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