Share Der Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV) will die Rechte der vom Fluglärm Betroffenen per Gesetz durchsetzen. „Alle Bürger die den Schallschutz beantragt haben, haben Anrecht auf das im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Schutzniveau, bei dem keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 dB(A) im Rauminnern am Tag zugelassen ist. Der Flughafen hat entgegen dem…






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