Share Alexander Reech sieht kein Vergehen von Sabrina Anlauf! „Frau Anlauf verliert ihren Sitz nicht, weil das Fehlen einer Wählbarkeitsvoraussetzung nicht nachträglich festgestellt wird. Der Wahleinspruch ist nicht begründet.“ – Dieses Fazit zog der Gemeindewahlleiter in einer 8 Seiten Stellungnahme. Zuvor waren Zweifel laut geworden, ob Sabrina Anlauf die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, weil sie ihren Hauptwohnsitz…






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