Bestechungsskandal – Anklage gegen Bürgermeisterin Homuth (SPD)

6. Januar 2021
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Die Staatsanwaltschaft Neuruppin, die sich schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung von Korruptionskriminalität befasst, hat am 28.Dezember 2020 Anklage gegen Wildaus Bürgermeisterin Angela Homuth (SPD) wegen Bestechlichkeit erhoben.

Das bestätigte Brandenburgs oberster Korruptionsjäger, Oberstaatsanwalt Frank Winter auf Anfrage des Schulzendorfer.

Homuth soll sich 2017 ihre Bürgermeister Wahlsieparty in Höhe von 2.000 Euro von einem 52-jährigen österreichischen Immobilieninvestor finanziert haben lassen. Im Gegenzug wollte Wildaus Stadtoberhaupt den Investor beim Erwerb eines 4.600 Quadratmeter großen Grundstück in der Friedrich – Engels – Straße unterstützen.

Angesichts der Vorwürfe muss Angela Homuth sofort ihr Amt niederlegen. (Foto. mwBild)
Angesichts der Vorwürfe muss Angela Homuth sofort ihr Amt niederlegen. (Foto. mwBild)

Der Österreicher wurde wegen Bestechung angeklagt. Der Immobilienkaufmann versuchte 2019 die Beziehung zu Wildaus Stadtoberhaupt zu vertuschen. Damals erklärte er gegenüber dem Schulzendorfer, Homuth überhaupt nicht zu kennen – eine glatte Lüge!

Schon vor ihrer Zeit als Bürgermeisterin soll die korrupte Beziehung zwischen Homuth und dem Investor begonnen haben. Wie Oberstaatsanwalt Winter mitteilte, besteht der hinreichende Verdacht, dass der österreichische Geschäftsmann Homuths Bürgermeister Wahlkampf mit 10.000 Euro finanziert hat.

Homuth soll zuvor als Vorsitzende des Stadtrates ihren Einfluss geltend gemacht haben, dass der österreichische Investor einen Bauvorbescheid zur Bebaubarkeit eines weiteren Grundstücks erhält.

Mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes 2014 wurden Sonderzuständigkeiten geregelt. Weil Homuth als Mandatsträger in Verdacht der Bestechlichkeit steht, wird der Prozess nicht vor dem Amts- oder Landgericht, sondern vor dem Brandenburger Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel geführt.

Im Hitradio SKW zeigte sich Wildaus Stadtoberhaupt am Morgen ahnungslos von der Anklageerhebung. In einer späteren Presseerklärung bestritt sie die erhobenen Vorwürfe: “Sagen kann ich aber, dass ich nicht bestechlich war und dies auch nicht bin. Das werde ich, sollte das Gericht die Anklage gegen mich zulassen, beweisen.” Hört sich so an, als hätten die Ermittler alles aus den Fingern gesaugt.

Bestechlichkeit wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

3 Responses to Bestechungsskandal – Anklage gegen Bürgermeisterin Homuth (SPD)

  1. zicke
    17. Januar 2021 at 08:30

    Zum Glück gibt es Corona – da braucht man zum Glück keine Ausrede mehr, solchen Leuten die Hand zu geben

  2. Peter
    16. Januar 2021 at 19:53

    Viele Wildauer werden sich an die Vorgänge um besagtes Grundstück und die teils unwürdigen Ereignisse um den ehemaligen WIWO-Chef Kerber erinnern. Nun erscheinen diese Sachverhalte in einem neuen Licht. Der als schwerwiegend erscheinende Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft viele Fragen auf:
    Da beteuert die Betroffene sofort ihre Unschuld. Sollte sich eine auf Korruption spezialisierte Staatsanwaltschaft in gleich drei Sachverhalten (Wahlsponsoring, Bezahlung einer privaten Feier und Scheinauftrag an ein befreundetes Ehepaar, siehe MAZ vom 07.01.2021) so irren?
    Da ist der Vorwurf einer fremdbezahlten Siegesfeier anlässlich der Bürgermeisterwahl. Wäre die jetzige Unschuldsbeteuerung nicht glaubhafter, wenn Frau Homuth diesem schon im vorigen Jahr bekannt gewordenen Vorwurf durch ein klare Stellungnahme damals schon widersprochen hätte? Der Normalbürger wüsste auch ohne staatsanwaltliche Ermittlungen, wer seine Kneipenrechnung bezahlt hat.
    Da ist das Angebot des Staatsanwaltes, ein Gerichtsverfahren durch einen Strafbefehl zu vermeiden. ( https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/politik/2021/01/wildau-korruption-vorwurf-buergermeisterin-staatsanwaltschaft.html )Will die Bürgermeisterin durch das damit verbundene Schuldanerkenntnis ihre sofortige Suspendierung und den Verlust ihres Beamtenstatus vermeiden?
    Für die Bürgermeisterin soll wie für jeden anderen die Unschuldsvermutung uneingeschränkt gelten. Allerdings bekleidet sie ein öffentliches Amt, das ihr auf Zeit und mit dem Auftrag verliehen wurde, im Sinne aller und zum Wohle des Gemeinwesens zu handeln.
    Kann sie dieser Aufgabe noch mit der nötigen Energie und Sorgfalt nachkommen? Es wäre eine Entscheidung der Vernunft und des Respekts vor der Würde des Amtes, zumindest bis zu einer gerichtlichen Klärung das Amt ruhen zu lassen.

  3. Olli
    6. Januar 2021 at 15:40

    Das ist eine Schande, die Politiker verkommen immer mehr. 10.000 € für den Wahlkampf kassieren, diese Frau gehört in meinen Augen ins Geängnis. Auch die “kleinen” Politiker” machen sich mit Fehlverhalten immer unglaubhafter, zum Bsp. in Schulzendorf Linke,Grüne und CDU, in Königs Wusterhausen die Einheitsfront, wenn soll man denn im Herbst wählen???

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