Share Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) ist eindeutig: Zwei Grundstücksbesitzer aus Cottbus dürfen für Abwasseranschlüsse aus DDR – Zeiten nicht rückwirkend zu Kasse gebeten werden. Es wird nun damit gerechnet, dass, ausgelöst durch das Urteil, Rückforderungen von bis zu 500 Millionen Euro von den Zweckverbände erhoben werden. Nach Lesart des Vorsitzenden Richters Ralf…







Das schreiben Leser