AUFGEDECKT: Rathaus Kita – Beiträge sind RECHTSWIDRIG!

25. Oktober 2018
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Ab Dienstag debattieren Schulzendorfs Abgeordnete über eine neue Kitasatzung. Im Kern geht es dabei um Kostenbeiträge, mit denen Eltern künftig zur Kasse gebeten werden sollen. Bürgermeister Markus Mücke (SPD – nominiert) hat die Kalkulation zusammen mit dem Berliner Institut für Public Management (IPM) erarbeitet.

Brisanter Zündstoff: Morgen beginnen die Diskussionen um die neue Kita Beitragssatzung. Der Schulzendorfer wrd verfolgen, was Politiker dazu sagen. (Foto: mwBild)
Brisanter Zündstoff: Morgen beginnen die Diskussionen um die neue Kita Beitragssatzung. Der Schulzendorfer wrd verfolgen, was Politiker dazu sagen. (Foto: mwBild)

Der Schulzendorfer hat einen Experten gebeten, die Kostenaufstellung unter die Lupe zu nehmen: Jens M. Schröder, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Brandt Rechtsanwälte aus Prenzlau. Schröder hatte in der Vergangenheit für tausende Brandenburger Eltern vor Gerichten Recht in Sachen Kita Essengeld und Gebühren erzwungen. Er ist in Sachen Kita Recht ein gefragter Mann bei Landespolitikern und Behörden.

Sein Urteil zum Satzungsentwurf der Gemeinde Schulzendorf: „ Die ermittelten Höchstbeiträge der IPM sind rechtswidrig und würden einer Kontrolle nicht standhalten.“

Jens M. Schröder von der Kanzlei Brandt Rechtsanwälte.

Jens M. Schröder von der Kanzlei Brandt Rechtsanwälte.

Bereits die Herangehensweise an die Kalkulation von Rathaus und IPM ist fragwürdig. Elternbeiträge werden als Gebühren betrachtet, die zudem kostendeckend erhoben werden sollen. Doch genau das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg (OVG) in seiner Rechtsprechung ausgeschlossen.

„Bei den Elternbeiträgen, besser Kostenbeiträgen, handelt es sich um Beiträge eigener Art. Sie sind weder Gebühren noch Beiträge im Sinne des Kommunalabgabengesetzes. Sie dürfen nicht kostendeckend festgesetzt werden.“, so Experte Schröder.

Schröder weiter: „Höchstbeiträge dürfen die tatsächlichen Kosten der Einrichtung nicht decken. Sie dürfen die anteilsmäßigen rechnerischen Kosten des Einrichtungsträgers nicht überschreiten.“

Experte Jens M. Schröder hat die Platzkosten auf der Grundlage der im IPM – Bericht veröffentlichten Aufwendungen der Gemeinde Schulzendorf ermittelt. Die Betriebskosten wurden entsprechend den Empfehlungen des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) nach Betriebskostenbereichen BKB I bis BKB VI eingeteilt.

Seine BERECHNUNG orientiert sich an der Meldung der Kita – Träger, die sie an das Land Brandenburg senden müssen, um die institutionelle Förderung zu ermitteln.

Das Ergebnis: Die Platzkosten werden zu fast 100 Prozent gedeckt, teilweise liegen sie im dreistelligen Euro Bereich sogar darüber. Dies steht im krassen Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1998.

Hier die Details:

  • GK – Gesamtkosten
  • PK – Platzkosten
  • SK – Sachkosten
  • KK – Kinderkrippe
  • KG – Kindergarten
  • H – Hort
  • Vergleich: Negativbeitrag = Höchstbeitrag liegt über den berechneten Platzkosten

GK KK bis 6 h = PK KK bis 6 h + SK            

  1. Höchstbeiträge lt. Bericht IPM:  269,09 €
  2. Ermittelte Platzkosten:  202,04 €
  3. Vergleich:  –  67,05 €
  4. Höchstbeitrag lt. Recht/KitaG neu: 101,02 €

GK KK über 6 h = PK KK über 6 h + SK    

  1. Höchstbeiträge lt. Bericht IPM: 454,55 €
  2. Ermittelte Platzkosten: 224,36 €
  3. Vergleich: – 230,19 €
  4. Höchstbeitrag lt. Recht/KitaG neu: 112,08 €

 GK KG bis 6 h = PK KG bis 6 h + SK          

  1. Höchstbeiträge lt. Bericht IPM: 177,78 €
  2. Ermittelte Platzkosten: 153,73 €
  3. Vergleich: –  24,05 €
  4. Höchstbeitrag lt. Recht/KitaG neu: 76,86 €

 GK KG über 6 h = PK KG über 6 h + SK  

  1. Höchstbeiträge lt. Bericht IPM: 302,36 €
  2. Ermittelte Platzkosten: 163,95 €
  3. Vergleich: -138,41 €
  4. Höchstbeitrag lt. Recht/KitaG neu: 81,97 €

  GK H bis 4 h = PK H bis 4 h + SK                

  1. Höchstbeiträge lt. Bericht IPM:  134,61 €
  2. Ermittelte Platzkosten: 137,37 €
  3. Vergleich: 2,76 €
  4. Höchstbeitrag lt. Recht/KitaG neu: 68,68 €                                                                                  

GK H über 4 h = PK KK über 4 h + SK      

  1. Höchstbeiträge lt. Bericht IPM: 201,92 €
  2. Ermittelte Platzkosten: 145,55 €
  3. Vergleich: –  56,37 €
  4. Höchstbeitrag lt. Recht/KitaG neu: 72,77 €

Fragezeichen werfen die vom Rathaus kalkulierten Gemeinkosten auf. Sie wurden entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelt. Dabei wurden die Kosten der Verwaltung der Gemeinde einbezogen. Das Kita Gesetz sagt jedoch, dass nur die heranzuziehen sind, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kita stehen.

Experte Schröder dazu: „ Daher dürften die hier (IPM Bericht, Seite 14 – die Red.) zugrunde gelegten Verwaltungs- bzw. Gemeinkosten nicht herangezogen werden.“

In zahlreichen Kommunen gehen Eltern wegen horrender Kita Gebühren auf die Barrikaden. Normenkontrollklagen sind vor Gerichten anhängig. Werden Schulzendorfer Eltern auch dazu gezwungen?

 

 

2 Responses to AUFGEDECKT: Rathaus Kita – Beiträge sind RECHTSWIDRIG!

  1. Olli
    18. Oktober 2018 at 15:02

    Es geht doch nur um die frage, wie kann die Gemeinde möglichst viele Kosten den Eltern aufbrummen. In anderen Kommunen sind die Kitakosten deutlich geringer als hier in Schulzendorf. Traurig, dass Linke,SPD, CDU (siehe MAZ Artikel) über Peanuts reden und nicht die Beitragsordnung in Frage stellen. 2019 wird es die Quittung dafür geben!

  2. Bine
    18. Oktober 2018 at 06:42

    Die MAZ schreibt über die neue Gebührenordnung merkwürdige Dinge. Die Gemeindevertreter scheinen am Thema vorbeizudiskutieren. Regen sich auf, dass Eltern 11 statt 9 Euro zahlen sollen. Was soll das denn??? Die sollen Stellung beziehen zur rechtswidrigen Satzung. Oder wollen sie das vertuschen und so den Gemeindehaushalt sanieren??? Langsam fehlt mir das Verständnis für das Handeln der GROKO.

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