Wird das Osterfeuer wegen fehlendem Goodwill gecancelt?

16. März 2014
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Am Montag kommen die Mitglieder des Schulzendorfer Feuerwehrvereins 1903 e.V. zu einer Krisensitzung zusammen. Der Grund: Bürgermeister Markus Mücke sorgte mit einer sechsseitigen Ordnungsverfügung zum Osterfeuer für heftige Diskussionen. In ihr wurden Forderungen erhoben, die einen erheblichen finanziellen und personellen Mehrauswand zur Folge haben. Der Feuerwehrverein überlegt deshalb, ob er unter diesen Voraussetzungen das Riesen Spektakel durchführen kann.

Bürgermeister Markus Mücke: "Die Verwaltung handelt nicht nach Goodwill "

Bürgermeister Markus Mücke: “Die Verwaltung handelt nicht nach Goodwill “

Bürgermeister Mücke versteht die Aufregung nicht. In der Verfügung seien lediglich Dinge aufgeführt, die der Veranstalter „so oder so durchzuführen hat.“

Das sieht CDU Chef Joachim Kolberg anders. Er kritisiert die hohen Hürden in der Ordnungsverfügung und warf der Verwaltung fehlende Unterstützung bei der Durchführung des Osterfeuers vor. Schon im vergangenen Jahr hatte Mücke die jahrerlange Hilfestellung durch den Bauhof gestrichen. „Plötzlich ist das alles nicht mehr möglich. Die Weigerungshaltung der Verwaltung hat dem Verein im letzten Jahr 830 Euro gekostet.“, so Kolberg.

Geld, was eigentlich dem Feuerwehrnachwuchs zu Gute kommen soll, denn seit seinem Bestehen fördert der Verein Ausrüstungsgegenstände, Führerscheinausbildungen und Fahrten zu Wettkämpfen.

Vereinsmitglied und Sachkundige Einwohner Dr. Herbert Burmeister (Die Linke) spricht sich für die Durchführung des Osterfeuers aus: “Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Veranstaltung auch unter diesen Bedingungen durchgeführt werden kann.“

Dr. Herbert Burmeister fordert vom Ordnungsamt Unterstützung ein.

Dr. Herbert Burmeister fordert vom Ordnungsamt Unterstützung ein.

Der Ex – Bürgermeister fordert vom Ordnungsamt Unterstützung. Es könne nicht allein Sache des Feuerwehrvereins sein, die Leinenpflicht der Hundehalter zu kontrollieren. Auch die Kontrolle von Rucksäcken und mögliche Abweisungen von Personen erfordert die Hilfestellung durch das Rathaus.

Dr. Burmeister schlug vor, dass ein Vertreter des Ordnungsamtes bei der Sitzung anwesend ist, um unkompliziert Verfahrensfragen zu klären. Doch diesen Vorschlag lehnte Mücke ab, offenbar aus Furcht vor der Öffentlichkeit. Absprachen können nur im Amt erfolgen.

Mücke erklärte, dass er keine Rechtsgrundlage für eine weitgehende Unterstützung des Osterfeuers durch die Verwaltung habe. „Es klingt von der Verwaltung nicht so, wir gehen auf den Verein zu und suchen gemeinsam einen Weg.“, resümierte der Ex – Bürgermeister und wünschte sich mehr „Goodwill“ aus dem Rathaus.

Joachim Kolberg moniert die mangelnde Unterstützung des Bürgermeisters.

Joachim Kolberg moniert die mangelnde Hilfestellung des Bürgermeisters.

„Es ist ein Unterschied zu früher. Die Verwaltung handelt nicht nach Goodwill, sondern nach Gesetzesnormen.“, lautete die Antwort von Markus Mücke.

Joachim Kolberg teilte die Sicht von Dr. Herbert Burmeister und fügte hinzu: „Dass es in den Nachbargemeinden hinsichtlich der Unterstützung besser läuft als in Schulzendorf liegt an ihren Bürgermeistern, denn die haben ein Fabel für die Feuerwehr.“

Bleibt am Ende nur zu wünschen, dass sich Bürgermeister Markus Mücke vom Goodwill der Vereinsmitglieder anstecken lässt, damit zum 21. Mal tausende Osterfeuerfans das Ereignis des Jahres in Schulzendorf fröhlich feiern können. Auch mit einem Hund, dessen Leine fünf Zentimeter länger ist, als in der Ordnungsverfügung bestimmt.

10 Responses to Wird das Osterfeuer wegen fehlendem Goodwill gecancelt?

  1. BingeLaden
    17. März 2014 at 17:54

    @Ohlala: Sie werfen Herbert Burmeister “Unrechtmäßigkeiten” vor. Bitte bennen Sie diese konkret. Sie kennen die Verfügung nicht, aber urteilen, dass “Insofern sind die Auflagen z.T. sogar eine Hilfestellung”. So richtig ernst kann ich Ihren Beitrag nicht nehmen

  2. Ohlala
    17. März 2014 at 15:26

    Na, der Bürgermeister wollte doch – schließlich ist er selbst Mitglied – zur Feuerwehrsitzung gehen um mit nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Vielleicht könnte jemand der Redaktion die Auflagenliste zur Veröffentlichung geben, damit man sieht, worüber man spricht. Einen Zaun aufstellen kannte ich bislang nicht, alle anderen bislang genannten Auflagen kenne ich von anderen Veranstaltungen und halte sie im Wesentlichen für berechtigt. Es wird ja nur gefordert, dass man sich als Veranstalter so verhält, dass die Umgebung möglichst wenig beeinträchtigt wird und niemand zu schaden kommt. Daran haben Veranstalter doch eigentlich sowieso ein Interesse, denn sie möchten ja, dass man ihrem Event wohlgesonnen bleibt. Insofern sind die Auflagen z.T. sogar eine Hilfestellung. Zudem legitimieren und erfordern sie ein Einschreiten, wenn bestimmte Grenzen der Belästigung oder Schädigung anderer überschritten werden. Dies muss mit Augenmaß erfolgen. Das ist in Ordnung so, wenn wir uns nicht alle gegenseitig die Köpfe einhauen und die Schwächsten verlieren lassen wollen.

    Dass man sich unter einem früherem Bürgermeister einige routinemäßigen Verwaltungspflichten gespart hat, ist kein Grund, diese Unrechtmäßigkeit fortzusetzen. Zumal es womöglich inzwischen mehr Anwohnerbeschwerden gibt als früher. Und wie gesagt: Wäre die wirklich ungeheuerliche Gelbe-Säcke-Geschichte einfach schulzendorf-intern geklärt worden, hätte es keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben (oder wie das Ding hieß), hätte die Kommunalaufsicht (oder wer das war) von der Gemeindevertretung keine Stellungnahme gefordert, dann hätten die Gemeindevertreter nicht nochmal explizit schriftlich gefordert, dass sich der Bürgermeister „künftig rechtskonform“ verhalten solle. Wer jetzt fordert, dass der Bürgermeister dies nicht tun soll, muss wiederum eine Beschlussvorlage einbringen, dass der Bürgermeister in diesem Punkt – Osterfeuer – auf Rechtskonformität verzichten solle. Einen solchen Beschluss müsste der Bürgermeister aber wieder anzweifeln oder wie das heißt und wohl der Kommunalaufsicht berichten oder so. Also bitte nicht weiter mit dem Feuer spielen, sondern einfach für ordnungsgemäßen Ablauf sorgen und ggf. weitere Mitveranstalter ins Boot holen sowie gegen Jahresende fristgerecht Unterstützungsmittel für nächstes Jahr beantragen.

  3. Obelix
    17. März 2014 at 13:08

    Mag alles sein Peter…aber ein richtiger Bürgermeister versucht Lösungen zufinden! Warum sucht er nich ne Firma die ein Bauzaun für die Zeit zu verfügung stellt! Im gegenzug dürfte sie ihre Werbung am Zaun anbringen oder so…der König legt nur die Latte hoch aus Trotz…! Er könnte sich dann selber an Zaun stellen und Sheriff spielen,das wär mal ne Leistung! So ist es nur ein Satz mit X das war woll nix!!!

  4. Peter
    17. März 2014 at 10:57

    @Grisu:

    Auch nur mal eine Sekunde darüber nachgedacht, dass Mücke nur das umsetzt was an Beschwerden aus der Nachbarschaft kam?
    Ihr müsst auch mal an die Menschen denken, die dort direkt leben…
    Gestank von Urin am Zaun, Erbrochenes vor der Tür, kaputte Flaschen auf der Straße, Asche im Garten usw.

    Und nein, ich nehme Mücke nicht in Schutz, aber bei all dem BM-Bashing was hier geschieht scheinen einige den Blick für das Offensichtliche zu verlieren.

  5. Ulli
    17. März 2014 at 08:02

    Bei der nächsten Bürgermeisterwahl zeige ich auch kein Goodwill mehr.

  6. Grisu
    17. März 2014 at 07:42

    @Ohlala: Also unter Bürgerfreundlichkeit verstehe ich etwas anderes. Sanitäter, Ordner, das sind Dinge, die gab es schon immer. Kennen Sie die Ordnungsverfügung? Offenbar nicht.
    Es wird ein Rauchverbot im Abstand von unter 50 Meter vom Wald verlangt. Heißt praktisch es muss eine Begrenzung geschaffen werden und 10 Ordnungskräfte, die das überwachen und durchsetzen. Tongeräte sind so aufzustellen, dass sie nicht in Richtung Wohngebiet Schall erzeugen.Die Bewohner bekommen Lärm ab, das ist nun mal so. Sollen jetzt meterhohe Schallwände aufgestellt werden? Die Anwohner dürfen durch Lärmimmissionen nicht erheblich belästigt werden. Sollen Gästen, die vor Häuser laut johlen und singen ein Pflaster auf den Mund geklebt werden? Wer soll das überwachen, wer ermittelt, ob die Anwohner erheblich oder nur weniger erheblich belästigt wurden? Es muss ein Zaun aufgestellt werden, damit die Besucher nicht an die Zäune der Anwohner pinkeln. Wer soll 600 Meter Zaun bezahlen? Funkenflug ist zu verhindern!!!!! Haben Sie schon mal ein Osterfeuer gesehen, wo keine Funken fliegen? Sollen wir mit einem Löschflugzeug über dem Feuer kreisen und Funken sofort mit literweise Wasser überschütten? Mücke sitzt in seinem Palast und denkt sich derartige praxisferne Reglementierungen aus. Unterstützung Nullo, kluge Reden jede Menge. Toller Bürgermeister, sone Gängelei gabs unter Burmeister nicht, im Gegenteil, da wurde die Feuerwehr unterstützt!!!

  7. Frank Knuffke
    17. März 2014 at 06:33

    Der Bürokratismus in Deutschland ist einfach nur noch zum K…..

  8. Ohlala
    16. März 2014 at 21:39

    Wo ist das Problem, wenn der Bürgermeister die für den Anlass gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen benennt? Er ist gerade von der Gemeindevertretung aufgefordert worden, sich künftig rechtskonform zu verhalten. Die gleichen Leute werfen ihm jetzt Rigidität vor. Das passt nicht.

    Er könnte es vielleicht freundlicher lächelnd rüberbringen, aber in der Sache ist es Bürgerfreundlichkeit, wenn sowieso bestehende und einzuhaltende Gesetzeslagen bei entsprechenden Anlässen nochmal explizit benannt werden. Das ist eine wesentliche Funktion von Genehmigungsbedarfen.

    Sollte tatsächlich gefordert worden sein, dass der Veranstalter eine Haftung für seine Teilnehmer übernimmt, kenne ich die rechtliche Grundlage dafür nicht, weiß aber, dass man als Veranstalter immer etliche solcher Auflagen erhält, die zwar nicht unbedingt die Kontrolle einzelner Teilnehmer beinhaltet, aber allgemeine Bedarfe abdeckt, z.B. Sanitäter, WCs, Ordner etc.

    Was die Hundeleine angeht, legt der Umstand, dass die 2m-Länge Bestandteil der Brandenburgischen Landeshundeverordnung ist (s.u.) nahe, dass es entsprechende Leinen auf dem Markt gibt – was ein Blick in ebay bestätigt. Insofern dürfte es kein 5-cm-mehr-Problem geben.

    „LANDESHUNDEVERORDNUNG BRANDENBURG

    § 3 Leinenpflicht und Maulkorbzwang

    (1) BEI ÖFFENTLICHEN VERSAMMLUNGEN, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten UND sonstigen VERANSTALTUNGEN MIT MENSCHENANSAMMLUNGEN,

    2. auf Sport- oder Campingplätzen,
    3. in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten-
    und Grünanlagen,
    4. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
    5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen

    so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. DIE LEINE MUSS REISSFEST SEIN UND DARF EIN HÖCHSTMASS VON ZWEI METERN NICHT ÜBERSCHREITEN. Darüber hinaus ist ein Hund, der als gefährlich gilt, auch außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Leine zu führen.“

  9. Lutz aus der Münchener Str
    16. März 2014 at 20:05

    Im Rathaus wird nicht mehr nach gutem Willen gehandelt….

    Was für ein Statement eines Bürgermeisters!

  10. Obelix
    16. März 2014 at 18:42

    Das scheint doch nur ein Machtspiel vom König zu sein! Keiner will mit ihm Spielen…der Arme! Wer gegen die Menschen arbeitet braucht sich nicht zu Wundern, das solche Reaktionen zu seiner Person erfolgen! Der Geruch über Schulzendorf würd unangenehmer. Was für ein Spiel soll das sein was er spielt? Scheinbar spielt er das Spiel der grossen Politik…die hören auch nicht aufs Volk…

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