Mückes Regulierungswut kann das Osterfeuer kippen!

18. März 2014
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Die Mehrheit der Mitglieder des Schulzendorfer Feuerwehrvereins 1903 e.V. votierte am Montag in einer Sondersitzung gegen die Ausrichtung des 21. Osterfeuers. Hauptgrund:  Bürgermeister Mückes gesetzter 50 Punkte Regulierungskatalog. Die Vereinsspitze und der Bürgermeister wollen noch in dieser Woche zusammenkommen, um einen Kompromiss zu finden.

Nur noch wenige Augenblicke dann wird das Osterfeuer entzündet.

Wird so eine Szene endgültig der Vergangenheit angehören? Kameraden der Feuerwehr kurz vor dem Entfachen des Osterfeuers 2012.

2 Responses to Mückes Regulierungswut kann das Osterfeuer kippen!

  1. Obelix
    19. März 2014 at 14:39

    Der Vorschlag mit dem Rastplatz mit Strand kann man doch nicht ernst nehmen! Sieht eher so aus “schlag ich mal was für die Bürger vor und Versuch Bürgernähe damit zu zeigen”. Total Lachhaft…Jahre lang den Spielplatz bremsen, nur seine Interessen durchsetzen und jetzt sowas! Setz Dich lieber fürs Osterfeuer ein und besorg doch ein Zaun und Leute die die Auflagen durchsetzen…würdeste mal was Anständiges machen…

  2. Themis
    19. März 2014 at 12:39

    Dieser Bürgermeister!
    Auf der einen Seite von einem „Rastplatz mit Beachfeeling“ reden, wo sich Leute aus Schulzendorf treffen und aufhalten sollen und auf der anderen Seite die einzige gemeinsame Feier mit Tradition verhindern. (Entschuldigung, meinte nicht verhindern sondern mit Auflagen gängeln.) Ganz ernst zu nehmen ist dieser Herr doch nicht mehr.

    In keiner Gemeinde muss die sachbezogene Unterstützung und Hilfeleistung in der Satzung festgeschrieben werden. Nur der König Mücke verlangt in seinem Dorf ein Gesetz zur Unterstützung der Feuerwehr.

    Er hat es aber auch nicht leicht. Scheinbar versucht aus seinen rechtlichen Fehlern zu lernen, nennt er jetzt Rechtskonformität sein eigen. Leider ersetzte diese neue Erkenntnis das Verständnis und die Anwendungsmöglichkeit für „öffentliches Interesse“. Bleibt nur zu hoffen, dass er es eines Tages versteht beide Begrifflichkeiten anzuwenden.

    Aber solange es nicht brennt ist doch alles gut.

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