Sabrina Anlauf überzeugt Wahlleiter Reech erst im zweiten Anlauf!

12. September 2014
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Alexander Reech sieht kein Vergehen von Sabrina Anlauf! „Frau Anlauf verliert ihren Sitz nicht, weil das Fehlen einer Wählbarkeitsvoraussetzung nicht nachträglich festgestellt wird. Der Wahleinspruch ist nicht begründet.“ – Dieses Fazit zog der Gemeindewahlleiter in einer 8 Seiten Stellungnahme.

Zuvor waren Zweifel laut geworden, ob Sabrina Anlauf die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, weil sie ihren Hauptwohnsitz in Berlin hat. In der Ernst – Thälmann – Straße meldete Anlauf im Februar 2014 einen Nebenwohnsitz an. In dem renovierungsbedürftigen Wohnhaus lebte die Frau vom Bürger Bündnis jedoch nicht.

Seit 2008 ist dieses Wohnhaus in Berlin - Grünau der Hauptwohnsitz von Sabrina Anlauf.

Seit 2008 ist dieses Wohnhaus in Berlin – Grünau der Hauptwohnsitz von Sabrina Anlauf.

Eine erste Stellungnahme von Anlauf zu den Vorwürfen überzeugte Wahlleiter Reech nicht. Er konnte nicht erkennen, dass die Fraktionsvorsitzende vom Bürger Bündnis ihren Lebensmittelpunkt in Schulzendorf hätte und kündigte daher an, dass „er den Verlust ihres Sitzes in der Vertretung feststellen werde.“

Im zweiten Anlauf meldet sich die Studentin mit Verstärkung, einem Rechtsanwalt, und besserte nach. „Einen Großteil ihrer Zeit” verbringe Anlauf in Schulzendorf. Die „Wohnung in Berlin sei nur ein „notwendiges Übel“, bis sie das Haus in Schulzendorf beziehen könne.“

Das Haus ihrer Großeltern in der Ernst – Thälmann – Straße renoviere sie „überwiegend in Eigenleistung“. Darüber hinaus hätte sie ihre Masterarbeit überwiegend in Schulzendorf geschrieben und hat Freunde und Familie in Schulzendorf.

Ein Verwaltungsrechtsexperte gegenüber dem Schulzendorfer zur Reech Expertise: „Frau Anlaufs Erklärungen sind widersprüchlich. Der Nebenwohnsitz wurde rechtlich unzureichend gewürdigt. Eine Nebenwohnung muss tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Gelegentliche Übernachtungen sind nötig. Eine Briefkastenadresse erfüllt jedenfalls die Anforderungen eines Wohnsitzes nach dem Kommunalwahlrecht nicht.“

Am kommenden Dienstag werden die Gemeindevertreter über die Stellungnahme von Alexander Reech befinden, die Zustimmung gilt als sicher.

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