Irrer Prozess: Gericht deckt Schluderei auf (Teil 2)

22. Oktober 2021
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Schulzendorfs stellvertretender Bürgermeister Alexander Reech hatte zu Prozessbeginn vor einer Woche großspurig verkündet, die Gemeinde bestehe auf die fristlose Kündigung, „ein Vergleich sei nicht möglich.“ Am Ende folgte er der Sicht des Gerichts.

Ein Hauptvorwurf von Bürgermeister Mücke an den Rathausmitarbeiter: Er trage die volle Verantwortung dafür, dass Hilfseinsätze der Feuerwehr im fünfstelligen Eurobereich nicht abgerechnet wurden und verjährten. Noch im Prozess beharrte Reech standhaft auf das Dogma.

Das Arbeitsgericht Cottbus wollte der Rathaussicht nicht folgen.

Das Cottbusser Gericht sah das völlig anders. Die Verwaltung müsse seinen Mitarbeitern computerbasierte Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die ihnen signalisieren, hier ist etwas unerledigt. Das Gericht zu Reech: „Ein Verjährungssystem, ein Warnsystem hat es nicht gegeben. Es sind viele Sachen schief gegangen.“ Das Gericht zu Mückes Feuerwehrabrechnung: „Es gab keine Struktur, um ordnungsgemäß zu arbeiten.“

Die Cottbusser Gesetzeshüter sehen im Fehlen eines solchen „Warnsystems“ ein klares „Organisationsverschulden“, das nicht einem Rathausmitarbeiter zur Last gelegt werden kann.

Das Zeuthener Rechnungsprüfungsamt, dem Bürgermeister der Region einen „Heiligenschein“ verleihen, beanstandete mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2018 der Gemeinde den Kostenersatz für freiwillige Hilfeleistungen der Feuerwehr. Es löste damit den Check um Abrechnungen und den Prozess aus.

Amtschefin Anett Nowatzki muss sich die Frage gefallen lassen, warum sie das Fehlen eines solchen „Warnsystems“ in ihren jährlichen Expertisen nie monierte.

Lesen Sie im Teil 3: Warum das Gericht Mückes Feuerwehr Abrechnungssystem als „merkwürdig“ ansieht.

8 Responses to Irrer Prozess: Gericht deckt Schluderei auf (Teil 2)

  1. Techniker
    25. Oktober 2021 at 11:20

    Ein Bürgermeister ist von Leuten gewählt worden, die der Meinung waren, dass dieser ihre Interessen vertritt. Was hier abläuft, ist ein Willkür – Beamtenstadel- nach Gutsherrenart. Nein, Frau Caro Hentschke – ein Pflichtverletzung liegt beim Bürgermeister, er ist für die Kontrolle der Mitarbeiter allein verantwortlich. Was vor dem Gericht Cottbus abläuft ist auch nicht nachvollziehbar- oder die Seite hier ist unaufrichtig – den nur ein Freispruch wäre bei der Darlegung, die einzige Möglichkeit.

  2. Alles nur geklaut
    25. Oktober 2021 at 08:37

    Politik/Demokratie und persönliche Verantwortung/Haftung ist so realistisch wie trockenes Wasser.

  3. Ottohaufen
    24. Oktober 2021 at 11:07

    Ich kann und will nicht verstehen, dass jemand bei diesem Kastenspiel noch gute Worte für die unfähige Verwaltung sucht.

    Ich habe es erlebt, dass ich Herrn Reesch auf einen absturzenden Ast hingewiesen habe. Seine Antwort – er muss das erst prüfen lassen- meine Antwort, dann stellen sie sich doch mal hinunter- Antwort, dann kann der Ast ja auf meinen Kopf fallen.

  4. Beobachter
    23. Oktober 2021 at 09:15

    Wie bitte soll das zum 31.12.2021 enden? Bezieht die betreffende Person dann bis zum Ende des Jahres Gehalt von Schulzendorf und von Bestensee?
    Seit wann kann man bei zwei Verwaltungen gleichzeitig angestellt sein? Ist man dann in der einen beurlaubt um in der anderen zu arbeiten?

  5. Olli
    23. Oktober 2021 at 07:04

    Nicht nur Herr Mücke, das RPA und auch Herr Reech als Kämmerer tragen die Verantwortung dafür, dass es ein solches Kontrollsystem nicht gab.

  6. Dudu
    22. Oktober 2021 at 21:12

    Der Verwaltungsvorgang wird mit der Verwaltung begründet, da die Verwaltung der Verwaltung im Wege stand. Oder sind Vorgänge wie bei der Bild – Zeitung möglich, dann hat die Verwaltung der Verwaltungen einen Bärendienst getan und einer andere Verwaltung , der schwachen Verwaltung auch eine schwache Leistung geliefert. Wenn Verwaltungen schwach sind, ist das durch Menschen begründet, ob Mücke so Mensch ist, kann ich mir bei den blöden Reden überhaupt nicht vorstellen.

  7. Caro Hentschke
    22. Oktober 2021 at 20:11

    Allein die Details, die hier auf diesem Portal über die Sache berichtet wurden, deuten klar darauf hin, dass der gekündigte Mitarbeiter Pflichtverletzungen begangen hat und der Gemeinde hierdurch ein Schaden entstanden ist (Verjährenlassen von Forderungen, deren Abrechnung zu seinen Aufgaben gehörte). Festzuhalten ist, dass ein skandalöses Verhalten seitens der Spitze der Gemeindeverwaltung oder der Gemeindevertretung hierbei nicht erkennbar ist, wie dies versucht wird hier seit Wochen herzuschreiben. Wie meistens vor dem Arbeitsgericht gab es am Ende einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet mit ordentlicher Frist zum 31.12.2021, was auf einem gerichtlichen Vorschlag zurückgehen soll. Dies deutet darauf hin, dass wohl auch das Gericht von einer Pflichtverletzung des Mitarbeiters ausging und als vermittelnden Vergleichsvorschlag vorschlug das Arbeitsverhältnis eben nicht fristlos, sondern mit der ordentlichen Frist enden zu lassen. Letztlich ein üblicher Ablauf eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht, die meist mit einem Vergleich enden.

  8. Erdbewohner
    22. Oktober 2021 at 18:47

    Weg mit dem Sauhaufen!!! :( :(

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