Schulzendorf. Es war wohl eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte von Schulzendorf: Mit Zustimmung von Gemeinderäten der AfD, CDU, FDP, Grünen und Linken kündigte Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) einer leitenden Rathausmitarbeiterin fristlos und machte Schadensersatzansprüche geltend. Der Fall landete beim Arbeitsgericht Cottbus. Nach zwei Verhandlungstagen stand fest: Die fristlose Kündigung war eine Fehlentscheidung!
Nicht der Mitarbeiterin, sondern Bürgermeister Mücke attestierte das Gericht Organisationsverschulden. „Es gab keine Struktur, um ordnungsgemäß zu arbeiten.“, so das Gericht.
6.498,35 Euro für den Rechtsbeistand des Amtes mussten aus dem Steuersack für die Fehlentscheidung gezahlt werden. Dazu kommen die Reise- und Personalkosten von Bürgermeister Mücke und zwei seiner Amtsleiter. Genaue Angaben konnte Mücke nicht machen, weil im Rathaus keine gesonderte Kostenabrechnung erfolgt. Geschätzt dürfte das dunkle Kapitel den Bürgern rund 10.000 Euro gekostet haben.
Zum Zeitpunkt des Urteils von AfD, CDU, FDP, Grünen und Linken war keine fundierte Beurteilung des angeblichen Fehlverhaltens möglich. Es fehlten schlicht Fakten. Wohl auch deshalb wandten sich Ramona Brühl, Dr. Wolfgang Schröder (beide Bürgerbündnis), Dominic Lübke, Karin Schwerin (beide SPD) und Guido Thieke (CDU) gegen die fristlose Kündigung. Sie waren in der Minderheit.
Wie tragen nun unsere Gemeinderäte Verantwortung für ihre falsche Entscheidung? Freizeitpolitiker können nur in Regress genommen werden, wenn sie grob fahrlässig handeln. Also dann, wenn ein Ratsmitglied naheliegende Überlegungen nicht anstellt, wobei er sich dabei nicht auf seine Stellung als Laie berufen kann. Doch es gilt wegen der hohen juristischen Anforderungen als schwierig, Vertreter der Gemeinde in Regress zu nehmen. De facto arbeiten sie mit beschränkter Haftung.
Im Fall der falschen fristlosen Kündigung wäre es nur gerecht, wenn AfD, CDU, FDP, Grüne und Linke freiwillig die Anwaltskosten und die Kosten für den Rechtsbeistan der Rathausmitarbeiterin übernehmen. Denn in einem Arbeitsgerichtsprozess gilt: Die Prozessbeteiligten zahlen Ihren Anwalt selbst – egal, ob Sie gewinnen oder verlieren.
Das schreiben Leser