In Bedrängnis: CDU-Ratschef Joachim Kolberg (Teil 3/Schluss)

13. Januar 2021
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Ging im Gemeinderat am 9. Dezember 2020 beim Tagesordnungspunkt „Personalentscheidung“ alles mit rechten Dingen zu? Um das in Erfahrung zu bringen fragte Der Schulzendorfer im Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) nach.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung setzt im Benehmen mit dem Bürgermeister die Tagesordnung für eine Sitzung fest. Beide prüfen bereits zu diesem Zeitpunkt, ob eine Angelegenheit im öffentlichen oder im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Die Einzelentscheidungen von Joachim Kolberg zu Fragen der Öffentlichkeit von Sitzungen sind problematisch. (Foto: mwBild)
Die Einzelentscheidungen von Joachim Kolberg zu Fragen der Öffentlichkeit von Sitzungen sind problematisch. (Foto: mwBild)

Mit dem Eintritt in die Sitzung ist die Gemeindevertretung Herrin des Verfahrens. Sie ist hinsichtlich der Aufteilung der Tagesordnung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil nicht an die Entscheidung des Vorsitzenden gebunden, so dass Innenministerium.

„Es muss daher immer vor der Behandlung eines Tagesordnungspunktes bestimmt werden, ob dieser im öffentlichen oder im nichtöffentlichen Teil beraten wird.“, erklärt Andreas Carl, stellvertretender Pressesprecher des MIK.

Gemeinderat konnte nicht mitbestimmen

Im Fall der Sitzung vom 9. Dezember entschieden Gemeinderatschef Kolberg (CDU) und Bürgermeister Mücke (SPD-nominiert) vorab, das Thema „Personalentscheidung“ nicht öffentlich zu behandeln. Die Gesamtthematik bestand aus zwei selbstständigen Teilen, nämlich Fragen zur satzungsmäßigen Erhebung von Gebühren und Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr sowie einer damit verknüpften Personalentscheidung. Nach Meinung eines Experten hätte der erste Teil öffentlich und nur die Disziplinarmaßnahme nicht öffentlich behandelt werden müssen

Kolberg nahm die Bestimmung im Gemeinderat, ob öffentlich oder nicht öffentlich verhandelt werden soll, nicht vor. Er hatte mit seiner Festlegung, die Angelegenheit nicht öffentlich zu behandeln, unumstößliche Tatsachen geschaffen. Selbst wenn sich eine Mehrheit im Gemeinderat für eine Teilöffentlichkeit ausgesprochen hätte, wäre die tatsächliche Tagesordnung von der öffentlich bekanntgemachten abgewichen, was ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz darstellt.

Das Innenministerium vertritt den Standpunkt, im Zweifel einen Tagesordnungspunkt zunächst für die öffentliche Sitzung vorzusehen und die Frage der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit zu Beginn der Sitzung zur Abstimmung zu bringen.

Geheimberatung zum Schutz des öffentlichen Wohls

Bedenkliches spielte sich auch letzte Woche Mittwoch im Gemeinderat ab, als in einem Tagesordnungspunkt über die Jahresabschlüsse 2015 – 2018 debattiert wurde. Kolberg bestimmte allein, dass die Öffentlichkeit vor die Tür muss. Dabei hätte er nach Sicht des Brandenburger Innenministeriums eine Abstimmung herbeiführen müssen, ob das Thema öffentlich oder nicht öffentlich behandelt werden soll. Tat er aber nicht.

Bürgermeister Mücke, der nicht gerade den Ruf eines Verfechters von Offenheit und Transparenz genießt, rechtfertigte den Rauswurf. Er sei im Interesse des „öffentlichen Wohls“ erfolgt. Was steht im Bericht der Finanzkontrolleure zu den Jahresabschlüssen? Und was ist daran so geheimnisvoll, dass er das „ öffentliche Wohl“ gefährden könnte? Oder wurde die Öffentlichkeit verbannt, um Rathaus Versagen zu verschleiern?

Markus Mücke und Gemeinderats Chef Kolberg verfolgen offensichtlich die Absicht, „heile Welt“ zu predigen und alle möglichen Versäumnisse intern zu halten. Beide verspielen damit das Vertrauen der Bürger in das Rathaus und damit in die Demokratie.

3 Responses to In Bedrängnis: CDU-Ratschef Joachim Kolberg (Teil 3/Schluss)

  1. Petra
    15. Januar 2021 at 22:49

    Kolberg träumt davon der Bestimmer zu sein. Traurig ist, dass sich die Gemeindevertreter wie Marionetten behandeln lassen.

  2. Olli
    13. Januar 2021 at 20:28

    Kolberg und Mücke, da sind die Richtigen vereint, eitel, arrogant, machtbesessen.

  3. Jörg
    13. Januar 2021 at 18:47

    Keine neue Erkenntnis. Die Feststellung ( Mücke + Kolberg ) dass Gesetz sind wir – wurde auch schon bei Scharf, Deppe , Burmeister zur Schau getragen .

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