Share Die Sommerferien sind für viele Schülerinnen und Schüler eine gute Gelegenheit, um ihr Taschengeld aufzubessern. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können allerdings nicht jede Tätigkeit annehmen. Die Beschäftigung von Kindern im Alter von bis zu 15 Jahren ist grundsätzlich verboten. Kinder zwischen 13 bis 15 Jahren dürfen aber mit Einwilligung der Eltern bis zu zwei…







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