Ein Anwohner der neu gebauten Straßen aus Neu – Schulzendorf hat Klage gegen seinen Beitragsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht.
Hauptvorwurf des Anrainers: Das gesamte Projekt sei rechtswidrig und unter Verletzung demokratischer Prinzipen zustande gekommen. So wurde das Straßenausbauprogramm durch den Gemeinderat erst nach der Ausschreibung und dem Baubeginn beschlossen.
Ein Vorgang, der im September 2011 sogar vom Rechtsbeistand der Gemeinde Schulzendorf und Richter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg, Dr. Ulrich Becker, öffentlich in Frage gestellt wurde.
Auch in der Androhung strafrechtlicher Konsequenzen gegenüber den Gemeinderäten, falls sie nachträglich nicht dem Straßenausbauprogramm zustimmen würden, sieht der Eigentümer einen eklatanten Rechtsverstoß.
Der Bürgermeister hatte sich in einem Brief an alle Abgeordneten gewandt und nachdrücklich um Zustimmung zum Ausbauprogramm geworben, nachdem sich zuvor in zwei Ausschüssen keine klare Mehrheit dafür abzeichnete. Ohne beschlossenes Ausbauprogramm dürfen von Anliegern keine Beiträge erhoben werden.
Schließlich sei die Baumaßnahme auch noch nicht abgeschlossen und könne daher auch nicht abgerechnet werden, heißt es in der Klage. Die Beleuchtung sei nicht so gebaut, wie vorgesehen.
Klage zu Recht!!!