Share Schulzendorf. Diese Nachricht wird Betroffene freuen: Ihr Anspruch auf Rückzahlung von Essengeld für den Zeitraum 2013 verfällt nicht. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin – Brandenburg (OVG) vom vorigen Jahr, haben Eltern, die Essengelder für ihre Kinder an einen Caterer zahlten, das Recht auf Rückzahlung durch den Träger der Einrichtung. Die Mehrheit im Gemeinderat…







Das schreiben Leser