AUFGEDECKT: Wildauer Essenanbieter kalkuliert mit 1,16 € pro Portion

17. März 2017
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Nicht die Berechnungen eines Caterers zur Herstellung eines Mittagessens sollen Maßstab für die “durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen“ bei der Berechnung des Kita Mittagessen Beitrages für Eltern sein. Sondern der Gegenwert, den Eltern dadurch einsparen, dass ihre Kinder in der Kita und nicht zu Hause ihre Mittagsmahlzeit einnehmen.

Die Kalkulation der Kosten für das Kita Mittagessen ist von Kommunen nicht transparent genug. (Foto: mwBild)

Die Kalkulation der Kosten für das Kita Mittagessen ist von Kommunen nicht transparent genug. (Foto: mwBild)

Allerdings geben die Kosten eines Caterers den Kommunen einen Orientierungswert bei ihren Berechnungen.

Wie Der Schulzendorfer aus sicherer Quelle erfuhr, hat ein Wildauer Essensanbieter gegenüber einer Kommune aus der Region seine Kosten für Rohmaterial, Grundstoffe, Energie sowie Be- und Entsorgung mit 1,16 Euro pro Essen beziffert. Personalkosten der Herstellung und Betriebsgewinne sind darin nicht enthalten.

Die Gemeinde Zeuthen hat dagegen ersparte Eigenaufwendungen von 2,40 Euro, Eichwalde von 1,70 Euro ermittelt, Schulzendorf hat sie auf 1,90 Euro „festgestellt“. Wie Ex – Kämmerin Meskat und Bürgermeister Mücke konkret auf diese Feststellung gekommen sind, blieb bislang ihr alleiniges Geheimnis. Details wurden der Öffentlichkeit nicht preisgegeben.

Nur so viel sickerte durch: Die Rathaus Berechnungen beruhen auf der Kalkulation zweier Caterer. Experten halten diesen Weg der Kostenermittlung jedoch für rechtswidrig.

7 Responses to AUFGEDECKT: Wildauer Essenanbieter kalkuliert mit 1,16 € pro Portion

  1. Frau Müller
    21. März 2017 at 08:00

    Im Grundsatz geht es darum, dass der Träger eine Versorgung mit Essen gewährleisten muß. Das tut er auch. Was er nicht darf ist, zu verlangen das die Eltern dafür einen extra Vertrag mit einem Dritten (hier mit dem Caterer) abschließen müssen.

    Im speziellen Fall des Mittagessenes, darf der Träger für die Bereistellung des Mittagsessens nur den Betrag der häuslichen Ersparnis den Eltern in Rechnung stellen. In welcher Höhe dieser Betrag anzusetzen ist, hat der Gesetzgeber leider nicht definiert. Daher auch der Streit um die Höhe dieses Betrages.

    Warum die Gemeinde das nun per extra Satzung regeln will…..keine Ahnung. Als es erstmalig um die Neugestaltung und Umsetzung des Themas ging (das war Ende 2015, nach dem Prenzlauer Urteil), waren die Kosten für das Mittagessen Bestandteil einer neuen Kitasatzung.
    Vermutlich will unser bürokratischer Beamten-SummSumm das wasserdicht haben.

    Und ja, die Verwaltung könnte die Sache sicher auch anders tarnen. Man könnte den Betrag niedrig ansetzen und dafür die Kitagebühren steigen lassen und es als Preisanpassung durch gestiegene Personlkosten, Objektkosten, Investitionskosten usw. verkaufen.

    Ich sehe da pragmatisch. Es sind div. Klagen gegen die Gemeinde anhängig. Diese werden alle beim Amtsgericht KW liegen. Und wenn die erste Klage entschieden ist, so werden sie die folgenden Urteile daran orientieren. Und wenn dort die 1,90€ nicht bestätigt werden, so muß nur einer der sein Kind aktuell in der Kita hat erneut Klagen und der Betrag in der neuen Satzung ist für Popo.
    Und vor dem Gericht muß die Gemeinde auch darlegen wie sie auf die 1,90€ gekommen ist. Von daher kann sie jetzt so viel sie will ein Geheimnis draus machen, wir bekommen es ja doch raus. Ich bin gespannt.

  2. Bürger Zweiter Klasse
    20. März 2017 at 20:17

    Hallo,

    ich wollte mal was nachfragen:

    Geht es nicht eigendlich darum, dass die Kitagebühren das Essengeld beinhalten muss und nicht wie hier,das Essengeld extra bezahlt werden soll, bei einem Caterer, wo die Eltern die Vertragspartner sind, aber die Gemeinde den Essenpreis verhandelt hat?
    Ich denk, wenn das Essengeld schon im Preis drin gewesen wäre, würde es keinen Streit geben. Alles andere ist rechtswidrig.
    Die Gemeinde würde und wird sich alles zurück holen, wenns irgendwie ein Weg geben wird.
    Warum sollen die Eltern das nicht jetz auch machen

  3. Frau Müller
    18. März 2017 at 20:56

    Frank deine hohlen Phrasen kann keiner mehr hören. Wir wissen ja nun langsam alle was du uns ständig aufs Butterbrot schmierst.
    Du änderst die Welt aber auch nicht und in der GV bewegst du auch nichts, da bist du auch nur ein Statist.

    Insider, bitte nicht den Artikel und das was ich schrieb fehlinterpretieren. Was das OVG sagt usw. weiß ich. Was der Artikel hier sagen will ist, dass der Caterer mit 1,16€ kalkuliert und die Gemeinde 1,90€ haben will.

    Der Caterer nimmt aber der Gemeinde nicht nur 1,16€ ab, sondern stellt den selben Betrag wie den der Eltern in Rechnung.
    Ein Essen kostet beim Caterer etwa 1,80€-2,20€ (übern Daumen) für ein Kita Kind. Wir haben im Schnitt zwischen 20-40€ pro Monat bezahlt, je nach dem wie oft das Kind in der Kita war, wie viel Tage der Monat hat und was es für Essen gab.
    Das ist auch der Betrag den er pro Monat von der Gemeinde verlangen wird, wenn es keine Verträge mehr zwischen den Eltern und dem Caterer gibt.
    Ich nehme kaum an, dass der Caterer in Zukunft der Gemeinde als alleinigen Vertragsnehmer fürs Mittagessen ein Rabatt einräumen wird. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Zumal ja die Kosten eher steigen als sinken. 😉

    Insofern sollte klar sein, dass die Gemeinde hier keinen Gewinn machen wird. Wenn ich unsere Jahreskosten an Mittagessen vergleiche mit den was die Gemeinde mit ihrer neuen Satzung haben möchte, so zahlt die Gemeinde drauf.
    Die Gemeinde möchte 32,30€ * 12 Monate haben, also 387,60€.
    Ich habe im Jahr 2014 rund 400€ Essengeld bezahlt und da waren auch ein paar Fehltage bei.

    Es kann natürlich Fälle geben, wo die Gemeinde kassiert, das Kind aber öfter fehlt. Wenn diese Fehlzeiten dann nicht zusammenhängend mehr als ein Monat sind den man sich dann auf Antrag befreien kann, so wird die Gemeinde Geld einnehmen, aber dem Caterer nicht bezahlen, weil das Kind ja über die Kita abgemeldet wird und so kein Essen bereit gestellt und berechnet wird.

    Und ja, das hat alles nichts mit häuslicher Ersparnis und deren Berechnung zu tun. Die Rechnung habe ich weiter unten aufgemacht 😉

  4. Frank Knuffke
    18. März 2017 at 18:04

    Herrlich…man zankt sich ob das Mittagessen nun 1,20…1,50….oder 1,90 kosten soll,während man gleichzeitig die ganze Welt großzügig einläd, sich in unserer sozialen Hängematte wohlzufühlen.So viel Dämlichkeit gibts nur einmal auf der Welt.

  5. Insider
    18. März 2017 at 17:30

    @Frau Müller:Ihre Sichtweise teile ich nicht ganz. Es geht darum, dass die Gemeinde alles so umzusetzen hat, wie es das OVG vorgegeben hat. Sie soll den Bürgern nichts schenken, sie soll die Bürger aber auch nicht abzocken. Und das OVG hat gesagt, dass Eltern lediglich die ersparten Eigenaufwendungen (heißt lediglich das Essenmaterial und Energie, keine Personalkosten, kein Gewinn) zu zahlen haben. Wenn der Materialeinsatz bei einem Caterer 1,16 ist, dann ist es schlicht unglaubhaft, dass eine Gemeinde 1,90 kalkuliert. Den Differenzbetrag vom Essenmaterial zum tatsächlichen Essenbetrag hat die Kommune zu tragen. Das sieht das Kitagesetz so vor und da kann man dem Staat nur dankbar sein, dass es so ist. Im Übrigen zahlt der Bund jährlich Millionen Zuschüsse für Betriebskosten der Kitas U3, also auch für Kita Essen an die Länder, die es den Kommunen weiterreichen. Ihre Argumentation, die Gemeinde zahlt immer drauf, ist ein völlig falscher Diskussionsansatz. Es ist ihre Pflichtaufgabe den Differenzbetrag zu übernehmen, genauso, wie sie eine Feuerwehr unterhalten muss. Da ist auch nicht die Rede davon, dass die Gemeinde drauf zahlt. Wenn jetzt die Gemeinde statt, sagen wir mal 1,20 €, 1,90€ berechnet, dann macht sie pro Essen 70 Cent Gewinn. Bei ca. 60.000 Essen sind das im Jahr 42.000 Euro, die Eltern zu Unrecht an den Gemeindehaushalt abführen müssen. Ich sage dazu Abzockerei. Die Gemeinde verbucht es als Einnahme/Gewinn. Ich stimme Ihnen völlig in Ihrer Annahme zu, dass die Gemeinde den Eltern möglichst viel, vielleicht sogar vollständig die Kosten aufbürden will. Und dagegen muss man protestieren. Und ich hoffe, dass die Gemeindevertreter das auch tun.

  6. Frau Müller
    18. März 2017 at 11:56

    Wie kommst du darauf? Die Gemeinde will 1,90€ (wie immer sie diesen Betrag errechnet hat).
    Der Anbieter kalkuliert mit 1,16€, bezahlen mußt du aber derzeit bei Essenabieter direkt und das in Höhe von rund 2€ (mal mehr mal weniger, je nach Gericht).
    Der Einzige der einen Gewinn macht ist der Essenanbieter.

    Wenn es bei 1,90€ bleibt, so wird die Gemeinde Schulzendorf ganz sicher keinen Gewinn machen, sie wird trotzdem drauf zahlen müssen.
    Am meisten wird dann Eichwalde drauflegen und wenns in Zeuthen bei 2,40€ bleibt, so wird es für die vermutlich sogar eine Plus/Minus-Null Rechnung.

    Worum es hier im Artikel doch letztendlich geht ist, dass vermutlich eine Gemeinde beim Essenanbieter gefragt hat wie die reinen Kosten fürs Essen vor Gewinn sind, um einen Anhaltspunkt für die häusliche Ersparnis zu haben.
    Diesen Betrag hätte die Gemeinde jetzt nehmen können um ihn als häusliche Ersparnis anzusetzen. Macht sie aber nicht, weil sie dann zuviel aus eigener Tasche drauflegen muss. Und genau das will sie sicher nicht und reicht fast den kompletten Betrag an die Eltern durch.

    Der Gemeinde kann man hier nur vorwerfen, dass sie nach wie vor keine transparente Berechnung für die häusliche Ersparnis hat. Mit was der Essenanbieter hier kakuliert ist vollkommen irrelevant. Der kann mit ganz anderen Lebensmittelpreisen rechnen, als eine Familie die in der Kaufhalle und nicht beim Großhändler ihr Essen einkauft.

    Ich habe selber mal etwas recherchiert und habe folgendes gefunden. Die Angaben beruhen auf Zahlen des statistischen Bundesamtes.

    Monatliche Ausgaben für Nahrungsmittel Kinder von 0-6 Jahren (also Kitakinder):
    90€

    Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz beträgt der Anteil am Mittagessen:
    39,41%

    Dauraus ergibt sich folgende Rechnung:
    90€ / 30 Tage = 3€

    Von 3€ sind 39,41% = 1,18€

    Da die Erhebungen von 2008 sind, kommen nochmal 13,09% Preissteigerungen von Nahrungsmitteln dazu.
    1,18€ + 13,09% = 1,34€

    Wenn man diesen Betrag auf 1,50€ aufrundet um zukünftige Preissteigerungen aufzufangen, so hätte man einen guten realistischen Wert der häuslichen Ersparnis für min. die nächsten 5 Jahre und es wäre jeder zufrieden damit und es gäbe keinen Streit.
    Wenn Frau Meskat das gemacht hätte……

    Es könnte so einfach sein……

  7. melly
    18. März 2017 at 06:28

    traurig, wenn die gemeinden mit dem essengeld der kinder gewinne machen.

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