Essen Satzung: Rathaus greift CDU Vorstoß auf – Fragezeichen bleiben dennoch!

29. März 2017
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Joachim Kolberg (Foto: Wolff)

Joachim Kolberg (Foto: Wolff)

Bürgermeister Mücke und Ex – Kämmerin Meskat haben ihren alten Entwurf zur Kita Mittagessenssatzung kräftig umgekrempelt.

Die wichtigste Nachricht für Eltern im jetzt vorliegende Entwurf: Sie zahlen unter dem Strich 1,50 Euro für ein Mittagessen. Es ist genau die Höhe, die CDU – Chef Joachim Kolberg im Sozialausschuss am 7. März festzuschreiben verlangte. Offensichtlich haben Kolbergs Ankündigung, dass anderenfalls die CDU – Fraktion ihre Zustimmung zur Satzung verweigern würde sowie die Signale aus den anderen Fraktionen für ein 1,50 Euro – Essen ihre Wirkung in der Rathaus Chefetage nicht verfehlt.

Das sich gut anhörende 1,50 Euro – Ergebnis darf jedoch über zwei Dinge nicht hinwegtäuschen.

Die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendung, zu deren Zahlung Personensorgeberechtige gesetzlich verpflichtet sind, bleibt bei 1,90 Euro. Nach Auffassung von Experten viel zu hoch. Nur dadurch, dass die Gemeinde 40 Eurocent freiwillig übernimmt, was auf eine Initiative der Linken zurückzuführen ist, zahlen Eltern nur 1,50 Euro.

Ob die von Mücke und Meskat lange Zeit geheim gehaltene Kalkulation über die ersparten Eigenaufwendungen ihren Namen verdient, wird nach wie vor von Experten bezweifelt. Denn Teile von ihr sind bloße Aneinanderreihungen von Zahlen, die für einen Außenstehenden alles andere als plausibel und nachvollziehbar sind.

Dass der nun vorliegende Satzungsentwurf in der kommenden Woche im Gemeinderat eine Mehrheit erhalten wird gilt als wahrscheinlich.

14 Responses to Essen Satzung: Rathaus greift CDU Vorstoß auf – Fragezeichen bleiben dennoch!

  1. Arno Nühm
    31. März 2017 at 07:19

    Kommando zurück; 2012 waren ja noch jüngere Kinder in ‘Freche Spatzen’…
    SORRY

  2. Arno Nühm
    30. März 2017 at 21:34

    @ Frau Müller: unser Sohn war auch bis 2012 dort und ist wie andere Kinder auch jetzt in der 5. Klasse!!!!!!

  3. Frau Müller
    30. März 2017 at 18:52

    Unser Kind ist mittlerweile in der 3. Klasse 😉 Als es in der Kita Freche Spatzen war (2012), kostete dort ein Essen für 3-7 jährige 1,70€. Die Preise vom Löwenzahn in 2012-2014 hab ich gerade nicht zur Hand.

    Nach kurzer Recherche kann man davon ausgehen, dass Beträge für Frühstück und Vesper vollständig zurückverlangt werden können.
    Dazu gibt es hier einen interessanten Beitrag vom Referatsleiter im Bildungsministerium:
    http://www.svz.de/regionales/brandenburg/bb-politik/kitas-muessen-fruehstueck-bezahlen-id9760446.html

  4. Jupiterbaby
    30. März 2017 at 17:15

    Wir zahlen Frühstück und Vesper ebenfalls an den Caterer. Nichts ist davon in den Betriebskosten enthalten.

  5. Frau Müller
    30. März 2017 at 16:53

    Sorry, ja ich kann nur für den Löwenzahn sprechen. Wie es in den anderen Einrichtungen ist weiss ich gerade nicht, da müsste ich auch erst fragen.

    Rückforderungen im Bezug auf Frühstück und Vesper sind ein ganz eigenes Thema, da stehe ich nicht im Stoff.

  6. Eichberghoernchen
    30. März 2017 at 15:24

    @ Frau Müller

    Leider wurde es mit Frühstück und Vesper bisher wohl nicht in allen Einrichtungen so gehandhabt.

    Ich weiß das einige beim Caterer Frühstück, Mittag und Vesper bezahlen müssen.

    Die Rückforderung der Beiträge für Frühstück und Vesper sollten dann ja in vollem Umfang möglich sein.

  7. Jesica Ratajczak
    30. März 2017 at 11:10

    @Herr Burmeister, es ehrt die Gemeindevertretung, dass sie mit den 40 Cent Familien entlasten will. Danke dafür an dieser Stelle von meiner Seite. Dennoch meine ich, dass ein falscher Ansatz verfolgt wird. Meiner Meinung nach müssen die 1,90 hinterfragt werden. Ihr Argument, dass Gerichte möglicherweise etwas anderes entscheiden, mag sein. Aber es ist nicht der richtige Weg und überzeugt mich nicht. Was bedeutet denn ein Gerichtsprozess? Ärger, Streit, Kopfschmerzen, Kosten. BER, Altanschließer, reichen die dazu geführten Prozesse nicht? Muss das alles sein? Warum kann man es nicht so machen, wie mehrere Kommunen in MOL. Die Märkische Oderzeitung hat darüber mehrfach berichtet. Essenplan aufstellen einkaufen gehen, Energiekosten berechnen. Und alles prüfbar für die Eltern darstellen. Zufriedene Eltern sind das Ergebnis. Was jedoch Frau Meskat und Herr Mücke den Bürgern mit ihrer „Kalkulation“ anbieten, ist für mich das Allerletzte. Für mich ist das der Ausdruck völliger Inkompetenz.Mit diesem Pamphlet werden Misstrauen und Zweifel unter Bürgern geradezu produziert.Was ich auf der Straße so höre und hier im Schulzendorfer lese, zählen Sie zu den wenigen Abgeordneten, die ihren Mund aufmachen. Bitte überwachen Sie das Vorgehen der Verwaltung in dieser Sache strengstens.

  8. Frau Müller
    30. März 2017 at 10:41

    Danke Herbert für die Information. Damit relativiert sich meine Aussage zur Vergangenheit hier und im Rückzahlungsartikel.

    Wird die Subventionierung der Beträge aus der Vergangenheit noch irgendwo schriftlich festgehalten, oder wird es dazu eine neue Beschlussvorlage geben?
    Ich kann dazu nichts finden, weder in der Begründung zur Vorlage, noch im Entwurf der Satzung selbst.

  9. Dr. Herbert Burmeister
    30. März 2017 at 09:30

    Frau Tauche hat sich klar für die Subventionierung von 0,40 € durch die Gemeinde ausgesprochen. Die Zuzahlung gilt auch für die Vergangenheit. Die Subventionierung ist auf Vorschlag unserer Fraktion vorgeschlagen worden. Entschieden wird am 5. April durch die Gemeindevertretung.
    Sollten Gerichte neue Maßstäbe anlegen, müssen wir Gemeindevertreter neu überdenken.

  10. Frau Müller
    29. März 2017 at 20:18

    @ Eichberghörnchen, das Frühstück und Vesper war und ist Bestandteil der Betriebskosten und war und ist also schon immer in den Kitagebühren enthalten gewesen. Da ändert sich insofern nichts.

    Und das sind pauschale Kosten im Rahmen der Betriebskosten. Man kann also jetzt nicht hergehen und Geld zurückverlangen, weil das Kind nicht an Frühstück oder Vesper teilnimmt. (nur falls die Frage darauf abzielen sollte)

    Für die Zukunft ist meiner Meinung nach der Entwurf und die Höhe der Kosten durchaus akzeptabel. Gehe ich davon aus, was wir durchschnittlich pro Monat bezahlt haben, so wird es für die Meisten eine Entlastung sein.

    Für die Vergangenheit ist das noch juristisch zu klären, da ja 1,90€ zum Ansatz kommen sollen und man da wohl keine 40 Cent subventioniert.

    Wer da für die Zukunft, wenn die Satzung angenommen wird, mit den Beträgen und/oder deren Berechnung nicht einverstanden ist, der muss dann dagegen vorgehen.

  11. Melly
    29. März 2017 at 18:22

    Für mich ist interessant, wie die BM Kandidatin Tauche abstimmt.Sie ist eine Frau der Verwaltung. An ihrer Abstimmung wird man sehen, auf welcher Seite ihr Herz schlägt. Bei den Bürgern oder der Verwaltung. Herr Wolff, bitte unbedingt darüber berichten.

  12. Schönefelder BIS
    29. März 2017 at 16:06

    Der Vorschlag von der CDU ist doch ins Blaue herausposaunt. Herr Kolberg soll doch mal darlegen, wie er auf diese Summe kommt. Hat die CDU sie am Biertisch ausgewürfelt? 1,90 ist definitiv völlig von der Realität entfernt. Die 40 Cent sind Augenwischerei!

  13. Eichberghoernchen
    29. März 2017 at 15:04

    So wie ich den es jetzt aus dem Entwurf entnehme, welcher über das Bürgerinformationssystem das auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde verlinkt ist, sollen pro Monat und Kind 25,50€ Essengeld von den Eltern zusätzlich zu den regulären kitakosten gezahlt werden.

    Ich persönlich finde den Betrag in Ordnung. Was ich mich allerdings Frage ist, welcher Anbieter versorgt die Kinder denn jetzt?
    Ich konnte bisher keine offizielle Ausschreibung der Gemeinde hinsichtlich der Verpflegung auf den öffentlichen Ausschreibungsplatformen finden.

    Vielleicht kann mir dann noch jemand auf die Sprünge helfen wie man die Kosten für Frühstück und Vesper verstehen soll. Das läuft jetzt integriert in den Kitakosten mit oder werden diese “Sachkosten” ebenfalls zusätzlich zu den regulären Kitakosten erhoben?

  14. Schulzendorfer
    29. März 2017 at 09:31

    Es bleibt bei allem dabei-es geht um die häusliche Ersparnis der Eigenaufwendungen. Die häusliche Ersparnis wurde bei der HarzV Berechnung mit 1,15€ festgelegt, gemäß dem Grundsatz, dass alle gleich sind, kann man sich die Welt nicht einfach bunt malen und irgendwelche Zahlen nehmen und irgendwas berechnen und dies für konform erklären.

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