Share Fest steht: Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) hat nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig Beiträge von sogenannten „Altanschließern“ erhoben. Die Rückzahlung von Beiträgen könnte einem Gutachten zufolge zu Umlagen der Mitglieder des Verbandes führen. Würde die in nächster Zeit tagende Verbandsversammlung ihr zustimmen, müsste nach Ansicht von Bürgermeister Mücke das Rathaus rund 680.000…







Das schreiben Leser